„Entängstigung“ oder Kombi-Löhne und „Hartz 5“? Zur linken Diskussion um ein BGE

Was bei der – in letzter Zeit wieder verstärkt aufkommenden – linken Debatte um ein ‚Bedingungsloses Grundeinkommen‘ (BGE) zuerst ins Auge fällt und stutzig macht, ist die Reflexhaftigkeit der meisten Wortmeldungen, die diese Forderung strikt ablehnen.

Michael Schilwa

Auf der einen Seite: Gewerkschaftsbürokraten, die den Sozialismus – wenn überhaupt – nur in Sonntagsreden im Munde führen, sorgen sich, dass die durch ein BGE ruhig gestellte Klasse ihre Motivation für Anti-Kapitalismus verlieren könnte. Auf der anderen Seite: hartgesottene radikale Linke (gerne auch super-orthodoxe Trotzkisten), die ansonsten den ganzen Tag nichts anderes tun, als völlig unrealistische Forderungen aufzustellen, fragen allen Ernstes, wer denn ein BGE erkämpfen oder – noch amüsanter – wie das finanziert werden soll. Bevor es losgeht, müssen wir uns darüber verständigen, worüber wir streiten wollen – denn es gibt ja auch eine ganze Reihe von bürgerlichen BGE-Konzepten.

Das CDU-Althaus-Modell („Bürgergeld“), die ähnlich angelegten Konzepte von Grünen und FDP, erst Recht aber der medial am meisten gehypte Vorschlag des Drogeriefritzen Götz Werner – Finanzierung via sukzessiver Anhebung der Mehrwertsteuer auf 48 (!) % bei gleichzeitiger Abschaffung aller (!) anderen Steuern – sind nichts weiter als ein pseudo-alternativ lackiertes „Hartz 5“ und ein gigantisches Profisteigerungs-Programm für das deutsche Kapital. Für Linke diskussionswert sind einzig Vorschläge, wie sie etwa von der ‚BAG Grundeinkommen‘ der PdL gemacht werden.

Linke BGE-Konzepte müssen vor allem drei Punkte im Blick haben (und haben das auch!): Erstens geht es nicht nur um Essen und Miete, sondern um das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum. Sprich: Abgedeckt sein muss auch der Kinobesuch, das Zeitungs-Abo, der Gitarrenunterricht oder der Sportverein für die Kinder, eine kleine jährliche Urlaubsreise etc. Wir sprechen also von mindestens 1200, eher 1500 € pro Monat. Zweitens „Dreiklang“ von Mindestlohn – Arbeitszeitverkürzung – BGE und drittens Finanzierung nicht über indirekte, sondern über direkte Steuern (der oberen Einkommensklassen) und Unternehmenssteuern.

Beschäftigen wir uns mit den Gegen-Argumenten der linken BGE-Kritiker und beginnen gleich mit der zentralen Frage: Wer soll das bezahlen? Ganz einfach – wir machen es so, wie wir es bei allen anderen Themen und Forderungen auch machen: Die Reichen sollen zahlen! Allerdings gibt es bei der Finanzierung des BGE einen für die Realitätstüchtigkeit des Konzeptes nicht unwichtigen Punkt, den die linken BGE-Befürworter gerne verdrängen. Alle Modelle gehen ja logischerweise davon aus, dass bei BGE-Einführung alle anderen Transferleistungen gestrichen werden. Was natürlich nicht gestrichen werden kann, sind die zu diesem Zeitpunkt bereits erworbenen Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Es muss also über mehrere Generationen hinweg „doppelt“ gezahlt werden: einerseits an die (tendenziell sinkende) Zahl der GRV-Rentenberechtigten, andererseits an die (tendenziell steigende) Zahl derer ohne GRV-Anspruch (also derjenigen, die mit Erreichen des Renteneintrittsalters natürlich weiter ihr bisheriges BGE kriegen).

Mit anderen Worten: Ein BGE ist am Anfang eine naturgemäß recht teure Angelegenheit, die allerdings mit dem „Wegsterben“ der GRV-Ansprüche sukzessive preiswerter wird. Gesondert diskutiert werden müsste zudem die Frage, wie die Krankenkassen-/Pflege-Beiträge derjenigen BGE-Bezieher finanziert werden, die nicht zusätzlich erwerbstätig sind (also ausschließlich vom BGE leben).

Da beim Thema BGE erkennbar die Frage Arbeitswelt 4.0 – Digitalisierung – Prekarisierung mitschwingt, sollten bei der Frage nach der Finanzierung nicht nur die individuelle Einkommenssteuer, sondern auch die Sozialabgaben von Großkonzernen, die von Globalisierung und Digitalisierung am meisten profitieren, in Betracht gezogen werden. Es gibt ja nicht wenige „Global Player“, die mit ein paar hundert oder noch weniger Mitarbeitern Milliardenumsätze erwirtschaften. Wie wäre es also mit einer „Maschinensteuer“, besser „Maschinen/PC-Sozialabgabe“ – sprich: Berechnungsgrundlage der Sozialabgaben ist nicht mehr die Anzahl der Beschäftigten, sondern der Umsatz und/oder Gewinn? Bringt eine Menge ein und entlastet den „Faktor Arbeit“ (insbesondere den berühmten „kleinen Handwerker“). Ein für die „linke Seele“ ganz zentraler Einwand:


BGE auch für Millionäre!?


Darauf ließe sich einiges erwidern. Bekanntermaßen gibt es sehr viel mehr Lohnabhängige als Millionäre (das BGE für die „1 %“ sind in der Gesamtrechnung Peanuts) – vor allem Letztere sollen zur Finanzierung herangezogen werden – der Charme und die argumentative Durchschlagskraft des BGE liegt ja gerade in der unbürokratischen Unkompliziertheit.

Aber diese Erwiderungen werden nicht viel bringen, wenn das Gerechtigkeitsgefühl sehr vieler verletzt ist. Deshalb muss vielleicht auch in Richtung einer oberen „Kappungsgrenze“ für die BGE-Bezugsberechtigung gedacht werden – dann bewegen wir uns allerdings weg vom BGE hin zu Konzepten der bedarfsgerechten und sanktionsfreien, aber eben nicht bedingungslosen Grundsicherung (was ja nicht das Schlechteste ist).

Allerdings steckt der Teufel auch hier im Detail: „Sanktionsfrei“ und „nicht bedingungslos“ ist leider ein Widerspruch in sich. Insbesondere aus den Gewerkschaften schallt den BGE-Fans entgegen: Das führt doch alles nur zu sinkenden (Kombi)-Löhnen! Motto: Die Kapitalisten werden den Malochern sagen, Ihr habt doch Euer BGE, da könnt Ihr beim Lohn ja wohl Abstriche machen. Wer so argumentiert, hat die Preisbildung in Warengesellschaften nicht verstanden (oder tut aus ideologischen Gründen so). Sinkendes Angebot und/oder steigende Nachfrage führen zu steigenden Preisen – das gilt natürlich auch für die Ware Arbeitskraft.

Genau damit haben wir es in unserem Fall ja wohl zu tun – wer durch ein BGE existenziell abgesichert ist, ist eben nicht mehr gezwungen, jeden miesen Billigjob anzunehmen. Die Unternehmen müssen also höhere (in den prekären Bereichen deutlich höhere) Löhne anbieten, um benötigtes Personal zu bekommen.

Das Hauptgegenargument (von neoliberalen „Wirtschaftsweisen“ bis zur radikalen Linken!): Dann geht ja gar keiner mehr arbeiten!

Das hängt von der Ausgestaltung eines BGE ab – niemand schlägt ein anstrengungsloses Luxusleben auf Kosten einer Minderheit von Deppen vor, die weiterhin arbeiten gehen. Konkret: 1500 € bedingungslos für jede(n), auch für Kinder – macht bei einer vierköpfigen Familie 6000 € pro Monat. Da würde in der Tat niemand mehr arbeiten gehen. Also sollte die BGE-Höhe stufenweise absinken – beispielsweise voller Satz für den Ein-Personenhaushalt, halber Satz für Verheiratete/Zusammenlebende, Viertelsatz für das 1. Kind und so weiter bis zu einem generellen Höchstsatz (sonst würde es bei z.B. achtköpfigen Familien irgendwann absurd). Auch für unsere Klasse gilt: Jeder Jeck is anders. Die einen träumen von einer Weltreise oder dem eigenen kleinen Häuschen und werden also trotz BGE weiterhin arbeiten, andere sind mit der Mietwohnung und einer Woche Ostsee zufrieden.

Die Befürchtung, dass bei einer Umsetzung des BGE am Ende etwas ganz anderes (von den Linken Ungewolltes) herauskommt, ist ja nicht von der Hand zu weisen In der „Anti-BGE-Broschüre“ des RSB – Solidarität stattSpaltung – Aktionsprogramm gegen Massenarbeitslosigkeit,Armut und Ausgrenzung – heißt es: „Wir halten diese Losung(Forderung nach BGE, M.S.) für eine absolute Sackgasse,ja einen gefährlichen Irrweg. Umso mehr, als inzwischen Teiledes bürgerlichen Lagers ähnliche (...) Konzepte vertreten. Dielinken Verfechter des BGE können damit für die Propagierungeines verschärften Sozialabbauprogramms instrumentalisiertwerden. Dabei ist es unerheblich (sic! M.S.), ob die Linkenideologisch andere Ziele vertreten, denn bei der Erklärungpolitischer Konzepte hat bekanntlich die Linke nicht die Deutungsmehrheit, schon gar nicht, wenn die Massenmedien sicheinschalten.“

Frage: Wo, bei welchem Thema hat die Linke denn eine „Deutungsmehrheit“? Antwort: Natürlich nirgends, bei keinem Thema. Diese Art der Argumentation gegen ein BGE ist also insofern unlauter, als sie verschweigt, dass die konkrete Umsetzung einer Forderung immer vom betrieblichen, klassenpolitischen und gesamtgesellschaftlichen Kräfteverhältnis abhängt. Beispiel Arbeitszeitverkürzung: Die soll ja unter anderem eine Verringerung der Arbeitslosigkeit durch Neueinstellungen erzwingen. Das tut sie aber leider nur selten. Stattdessen kommt es oft zu „Arbeitsverdichtung“, vulgo verstärkter Arbeitshetze (die gleiche Anzahl von Beschäftigten produziert in weniger Stunden dasselbe oder sogar mehr als zuvor). Trotzdem ist noch kein Linker auf die Idee gekommen, die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung mit der Begründung abzulehnen, das würde nur zu verstärkter Arbeitshetze führen. In dieser Debatte darf nicht vergessen werden, dass hier auch tieflegende, quasi kulturelle Befindlichkeiten und Befürchtungen berührt werden.

„Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“, das ist ein ursozialdemokratischer, urgewerkschaftlicher Instinkt, der auch in der klassenorientierten radikalen Linken verankert ist. Man kann das negativ bewerten: Hass und Hetze gegen die „faulen Hartzer“ auch in der eigenen Klasse ist manchmal schwer erträglich (obwohl hier erkennbar die Angst durchschimmert, binnen kürzester Zeit selber genau da zu landen).

Es gibt aber auch eine positive Seite und die hat was mit Klassenstolz zu tun. Unsere Klasse ist eben nicht umsonst eine Arbeiterklasse und keine Faulenzerklasse. Die mit dem leistungslosen Einkommen, das sind die Klassengegner („Kuponschneider“). Es wäre hilfreich, wenn die Linke in dieser Frage nicht den neo-bürgerlichen Narrativen vom „Ende der Arbeitsgesellschaft“ auf den Leim geht – unsere „BGE-Erzählung“ könnte vom Ende von Hungerlöhnen und Hartz 4 handeln.

Viele Gewerkschafter spüren in der BGE-Debatte nicht zu Unrecht den Bedeutungsverlust der eigenen Organisation. Inzwischen sind 20 % aller Arbeitsplätze in Deutschland prekär. Flächendeckend gibt es die unbefristeten, tariflichen Vollzeitjobs eigentlich nur noch in der baden-württembergischen Metall-, Auto- und Elektroindustrie. Die Digitalisierung der Arbeitswelt beispielsweise ist ja oft nichts anderes als virtuelle Tagelöhnerei (etwa wenn Arbeit oder „Projekte“ im Internet „versteigert“ werden). Dass die Zugriffmöglichkeiten betrieblicher und gewerkschaftlicher Strukturen in solchen Milieus schwinden, liegt auf der Hand – mit allen damit verbundenen fatalen klassenpolitischen Folgen. Das birgt Gefahren, aber auch Chancen: Einer wachen und nicht „maschinenstürmerischen“ politische Linken eröffnen sich auch neue Möglichkeiten, denn in der absehbar abnehmenden Bedeutung betrieblicher Kämpfe scheint sozusagen komplementär auch die wachsende Rolle gesamtgesellschaftlich-politischer Kampagnen durch.

Es geht um die zukünftig wachsende strategische Bedeutung nicht-mehrwertproduzierender Sektoren unserer Klasse, die trotzdem in den letzten Jahren große Kampfbereitschaft bewiesen haben (ganz besonders der ganze Care-Bereich). Streikende Müllmänner, Krankenschwestern oder Busfahrer entfalten erst mal keinen oder wenig direkten ökonomischen Druck – der Erfolg oder Misserfolg solcher Kämpfe hängt vor allem von der öffentlichen Wahrnehmung ab. Es geht also um Hegemonie, vulgo „die Lufthoheit über den Stammtischen“. Beispiel Erzieher*innen-Streik. Sagt die Öffentlichkeit: „Gut so, die verdienen doch viel zu wenig“ - gut für den Streik. Sagt sie: „Erpressung auf dem Rücken von Kindern und Eltern“ - schlecht für den Streik.

Kämpferische Klassenpolitik und eine ergebnisoffene linke BGE-Debatte sind kein Widerspruch. Dass buchstäblich jede(r) binnen kürzester Zeit unter das Hartz-4-Regime geraten kann, ist das schärfste Schwert in der Hand des Kapitals. Die Leugnung / Verdrängung der emanzipatorischen Aspekte linker BGE-Konzepte verstellt den Blick auf eine Erklärung der Tatsache, dass BGE nicht nur bei einigen Wirtschaftsliberalen, sondern auch und gerade „ganz unten“ ziemlich populär ist.

Und schlussendlich geht es auch um das linke „Menschenbild“. Eines der wichtigsten Pro-BGE-Argumente wird von den linken Kritikern sträflich unterschätzt: Ein BGE, das diesen Namen auch verdient, wäre verbunden mit einer allgemeinen „Entängstigung“.


Wo liegt denn unser größtes Problem?


Natürlich sind Armut, Ausgrenzung und Drangsalierung furchtbar für die direkt Betroffenen. Aber die Herrschenden haben die Agenda 2010 nicht so brutal durchgezogen, weil sie Sadisten sind, sondern weil sie kühl kalkulieren.

Der wirkliche und von oben geplante „Kollateralschaden“ für die Arbeiterbewegung sind die Abstiegs- und Verarmungsängste der (noch) unbefristet und tarifär Beschäftigten. „Angst essen Seele auf“ will in diesem Zusammenhang heißen: In einer Welt, in der jeder sein „eigenes Proficenter“ ist, sich also völlig selbstverantwortlich fühlt (fühlen muss) für ein „gelungenes Leben“, verbreiten sich viel eher Scham und Selbsthass als Klassenbewusstsein.

      
Mehr dazu
Linkspopulismus – ein antikapitalistisches Konzept?, die internationale Nr. 6/2017 (November/Dezember 2017)
Michel Husson: Die wunderbare Welt des BGE, die internationale Nr. 2/2017 (März/April 2017)
 

So betrachtet dürfen wir doch nicht ausschließen, dass die Befreiung von elementaren Existenzängsten zu einem ungeheuren Schub an solidarischer Kreativität führt. Und wer sagt denn, dass diese „Entängstigung“ zur Ruhigstellung und Entpolitisierung führt? Einmal auf den Geschmack gekommen, kriegen die „Entängstigten“ vielleicht Lust auf „mehr“. Selbstverständlich ist das BGE nicht das einzige Mittel, um diesem schönen Ziel näher zu kommen – ohne konsequenten Klassenkampf ist sowieso alles nichts.

Und natürlich sollte auch keine linke Sozialromantik verbreitet werden. Viele werden es auch BGE-gestützt vorziehen, schon ab mittags vor dem TV Seifenopern zu gucken und bei einigen wird auch ein noch so hohes BGE nur bis zur Monatsmitte reichen.

Fazit: Keine „Arbeitertümelei“, aber auch kein Abschied von Klassenfragen. Für eine ergebnisoffene linke Debatte über das BGE.


Dieser Artikel erschien in die internationale Nr. 4/2018 (Juli/August 2018). | Startseite | Impressum | Datenschutz