Arbeiter*innenbewegung

Zur Einordnung des Textes von Leo Trotzki „Zur Frage der Arbeiterselbstverteidigung“

Thies Gleiss

Dieser Diskussionstext von Trotzki stammt vom Oktober 1939. Es ist die Zeit kurz nach Beginn des 2. Weltkrieges. Die internationale Linke ringt um eine angemessene internationalistische Position gegenüber dem Faschismus; angesichts des neuen inter-imperialistischen Weltkrieges; bezüglich der sich abzeichnenden Bedrohung der Sowjetunion und als Reaktion auf die furchtbaren Verirrungen in Folge des Nichtangriffspakts zwischen der Sowjetunion und Deutschland („Hitler-Stalin-Pakt“).

Die sich an der 2. und 3. Internationale orientierenden Kräfte hatten sich wieder einmal freiwillig in die nationalistischen Reihen ihrer jeweiligen Nationalstaaten eingereiht. Die Stalin-treuen KPen erfüllten brav ihre Mission als Außenvertretung der sowjetischen Bürokratie. Der Erzählung in den USA oder Britannien, es ginge allein um eine Verteidigung der Demokratie gegen den Hitler-Faschismus, wurde unkritisch gefolgt. Die wenigen internationalistischen Kräfte, allen voran die Vierte Internationale, mussten sich gegen Angriffe und Verflachungen in alle Richtungen verteidigen.

Die Lektüre dieses Textes von Trotzki zeigt eines sehr deutlich: Die Forderung nach und der Aufbau von Selbstverteidigungsorganen für die Arbeiter*innenbewegung ist sehr stark abhängig vom Entwicklungsstand der Klassenkämpfe. Umgekehrt wird kein Schuh draus, dass die Forderung nach Arbeiter*innen-Milizen den Klassenkampf beschleunigen und radikalisieren wird. Im Gegenteil: Wer zum Beispiel heute die Forderung „Ein Gewehr in jedes Haus und Schießübungen in den Mittagspausen im Betrieb“ aufstellt, riskiert als Linker eher sein Leben als dass er es schützt.

Was eigentlich immer gilt, ist für Verteidigungsfragen der Arbeiter*innenbewegung noch viel wirksamer und wichtiger: Die Bewegung stellt sich nur Aufgaben, die auch gelöst werden können. Selbstverteidigungsmilizen entstehen aus diesem Grund nicht deshalb, weil sie sich irgendwann einmal – in der Pariser Kommune, der Oktoberrevolution, den Januaraufständen usw. usf. – als nützlich erwiesen haben, sondern weil sie aktuell eine Notwendigkeit sind.

Trotzki stellt zurecht fest, dass die Debatte über Selbstverteidigung und Milizen nicht etwa vor dem 1. Weltkrieg, also im Rahmen einer breiten Anti-Kriegsbewegung und zur Entwaffnung der herrschenden Staaten, sondern erst nach dem Krieg, im Zuge von erfolgreichen Revolutionen entstand, die sich notwendigerweise auch militant verteidigen müssen.

Die Debatte über die „Arbeiterregierung“, als aktuelle, alle anderen Forderungen zusammenführende Übergangsforderung in der revolutionären Periode 1918–1923, hatte als eine der „Regierungsbedingungen“ auch die Forderung nach Bewaffnung der Arbeiter*innenklasse.

In nicht- und vorrevolutionären Zeiten beginnen die Debatten und Maßnahmen zur Selbstverteidigung deshalb sehr kleinformatig: Als Ordner*innendienst bei Veranstaltungen und Demonstrationen, als Ermittlungsausschuss und eigener Dokumentationstrupp, als unabhängiger Sanitätsdienst usw. Das wird sich steigern, wenn es erforderlich ist – unglücklicherweise häufiger zu spät und teilweise auch erst nach schlimmen Erfahrungen. Aber das ist nicht durch intellektuelle und abstrakte Vorwegnahme in schlauen Papieren zu verhindern.

Der Aufbau von eigenen Selbstverteidigungsorganen geht im Übrigen einher mit Verfallserscheinungen der bewaffneten Kräfte der herrschenden Klasse. Auch das beschreibt Trotzki in seinem Artikel. Es gibt bewaffnete Horden zur Liquidierung und Terrorisierung der Linken und Arbeiter*innen. Es gibt private und halbprivate Armeen (wie heute der Werkschutz der großen Unternehmen, der mehr Personal umfasst als die offizielle Polizei), die teilweise auch politisch abgespaltene Fraktionen der Herrschenden unterstützen. Erst im Zusammenhang dieser Dezentralisierung der bewaffneten Gegenmächte wird die Frage der Arbeitermilizen verstärkt aufkommen, wobei selbstverständlich auch politisch bewusste Zersetzungsarbeit von Linken in diesen Organen und gegenüber diesen Organen der Herrschenden eine gute Rolle spielen (können und sollten).

      
Mehr dazu
Friedrich Dorn, Kilian Malik und Michael Sankari: Wer hat die Waffen und wer sollte sie haben?, die internationale Nr. 3/2020 (Mai/Juni 2020)
Leo Trotzki: Zur Frage der Arbeiterselbstverteidigung, die internationale Nr. 2/2020 (März/April 2020)
Manfred Behrend: Trotzki zum Faschismus, Inprekorr Nr. 386/387 (Januar/Februar 2004)
L. D. Trotzki: Manifest der IV. Internationale zum imperialistischen Krieg und zur proletarischen Weltrevolution, Inprekorr Nr. 230 (September/Oktober 1990)
 

In den Zeiten davor ist es für die Linke und die Arbeiter*innenbewegung politisch sehr viel bedeutsamer, die Militarisierung der herrschenden Politik zu bekämpfen. Im Mittelpunkt stehen Kampagnen zur Entwaffnung des Imperialismus: Gegen Privatarmeen, gegen Berufsarmeen und für eine Abschaffung der Armeen generell, für Rüstungsproduktionsbeschränkungen und Verbot des Waffenexports. Auch eine Kampagne für das Recht auf Wehrdienstverweigerung sollte von Linken unterstützt werden, dort, wo es dieses Recht nicht gibt.

Die gewaltige Ausweitung der privaten Bewaffnung ist eine echte Gefahr für linke Politik. Die Todesschwadronen und bewaffneten Horden, die heute wieder das Bild in Teilen Lateinamerikas, Afrikas und Asiens prägen, müssen entwaffnet werden. Die Mordraten in Mexiko (mit 100 Ermordeten pro Tag), Guatemala oder auch in den USA können nur mit der Durchsetzung rigider Waffengesetze verringert werden.

Deshalb ist es heute eine linke Position, das Gewaltmonopol des Staates zu verteidigen und alle politische Kraft darauf zu verwenden, es einem zukünftigen anderen Staat als dem der Bürgerklasse zu übertragen. Erst wenn sich die Konturen eines solchen alternativen „Arbeiter*innenstaates“ abzeichnen, wird auch dieses Gewaltmonopol diskutiert werden.

08. Februar 2020



Dieser Artikel erschien in die internationale Nr. 2/2020 (März/April 2020). | Startseite | Impressum | Datenschutz