Vermutlich sind die Leser:innen dieses Beitrags sowieso davon überzeugt, dass die in der Überschrift aufgestellte Behauptung richtig ist.
Michael Petersen
Es ist aber nicht nur eine allgemeine Frage der Umverteilung von gesellschaftlichen Mitteln im Sinne einer Umschichtung von Geldern für Leistungen eines Sozialstaates hin zu Mitteln der Aufrüstung und Unterstützung von Unternehmen.
![]() Foto: Friedrich Magnussen |
Es handelt sich bei der Diskussion um die Höhe der sogenannten Sozialversicherungsbeiträge um eine Frage der Höhe des Lohnes, also des Preises der Arbeitskraft.
Die sozialversicherungspflichtigen abhängig Beschäftigten finden auf ihrer Monatsabrechnung den Negativposten, also Abzug vom Bruttolohn, des sogenannten Arbeitnehmeranteils (AN) zu den Sozialversicherungen. Das sind die Einzahlungen in die Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die in unterschiedlicher Weise Ansprüche auf Leistungen aus diesen Versicherungen begründen. Auf den monatlichen Abrechnungen, die eigentlich alle Beschäftigten erhalten sollten, und auf den Jahresbescheinigungen finden sich als weitere Posten die sogenannten Arbeitgeberanteile (AG) zur Sozialversicherung.
Und da sind wir auch schon mitten im Nebel der Verschleierung. [1] Die Begriffe von AN-Anteil und AG-Anteil erzeugen den Schein, als ob in die Sozialversicherungen beide Beteiligten den (mehr oder weniger) gleichen Anteil einzahlen müssten.
Nun ist es erstens tatsächlich eine Zwangsversicherung. Wer abhängig arbeitet, dem zieht der Staat die Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn ab – ob er oder sie nun will oder nicht. Wer andere gegen Lohn beschäftigt, der muss die sogenannten AG-Anteile abführen. Als „Inkassounternehmen“ für alle Beiträge fungieren die gesetzlichen Krankenkassen, die die Beiträge für die anderen Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung weiterleiten.
Für die Beschäftigten stellt sich das als Abzug vom Bruttolohn, also Verringerung des verfügbaren Einkommens dar. In der Abrechnung eines Betriebes stellt es sich als Zuschlag zum – tariflich, gesetzlich oder individuell – vereinbarten Lohn dar. In der Unternehmerpropaganda findet sich der Ausdruck der „Lohnnebenkosten“. Wobei das „neben“ nur Verschleierung ist. Die Sozialversicherungsbeiträge sind Kosten, die aus Unternehmenssicht für eingekaufte Lohnarbeit – und zwar entsprechend der Menge der eingekauften Arbeitskraft – anfallen, sie gehören deshalb zum Lohn. [2]
Ein Blick über die Grenzen Deutschlands macht dies deutlich. Der staatlich verfasste Sozialstaat mit seinen Zwangsversicherungen gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und für eine Absicherung im Alter ist ein historischer und regionaler Sonderfall. In anderen Ländern sind die Versuche, die Gefahren eines lohnabhängigen Daseins zu minimieren, entweder durch staatliche – in der Regel nicht so weitgehende – Leistungen aus dem allgemeinen Steuereinkommen notdürftig abgedeckt. Oder sie sind ganz oder teilweise im Arbeitsverhältnis, also in der Vereinbarung über den Lohn für die Beschäftigten, geregelt. Die Leistungen zu Urlaub, Krankheit, Alterssicherung usw. erscheinen als zusätzliche Leistungen, dabei sind sie nur Lohn in anderer Form als direkte wöchentliche oder monatliche Geldzahlung.
In den USA z. B. wird – wenn es denn gewerkschaftliche Vertretung und Verhandlungsmacht überhaupt gibt – selbstverständlich über die Krankenversicherung durch das Unternehmen und den Beitrag des Unternehmens zur Altersabsicherung (natürlich kapitalgedeckt) zwischen Unternehmen und Gewerkschaft verhandelt und vereinbart (in Dokumenten, die wir in Deutschland als eine Mischung aus Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag empfinden würden). Dort ist für alle viel offensichtlicher, dass es sich um Bestandteile des Lohnes handelt.
Im sogenannten „Generationenvertrag“ wird unterstellt, die Zahl der abhängig Beschäftigten sei maßgeblich für die Finanzierung derjenigen, die in Rente seien – da es ja ein „Umlageverfahren“ (die Arbeitenden zahlen für die schon Verrenteten) sei. Und die nebulöse „demographische Entwicklung“ (weniger sozialversicherungspflichtige Beschäftigte durch Altersaufbau der Bevölkerung) würde dieses System nachhaltig in Frage stellen. Nun ist an anderer Stelle in diesem Heft dargelegt, wie die Rentenversicherung durch „versicherungsfremde“ Leistungen ausgeplündert und schlechtgerechnet wird. Aber davon abgesehen: Im gegebenen System bedeutet es natürlich, dass bei weniger Lohnabhängigen höhere Beiträge zur Rentenversicherung von deren Lohn abgezogen werden müssten, wenn gleiche Leistungen gezahlt werden sollen. Das gilt ja nicht nur bei einer demographischen Entwicklung, sondern auch bei großer Arbeitslosigkeit.
Wenn denn die Zwangsbeiträge zur Sozialversicherung Lohn sind, ergibt sich folgende Logik: Für die Beschäftigten wirkt sich eine Erhöhung der Beiträge zur Sozialversicherung als Verminderung des Nettoeinkommens, für ein Unternehmen als Erhöhung der Lohnkosten aus – oder andersherum ausgedrückt: Ein Absenken der Prozentsätze führt bei den Beschäftigten zu einem Plus an Realeinkommen (obwohl es eigentlich eine Lohnsenkung ist) und für die Unternehmen zu einer Absenkung der für die Arbeitskraft anfallenden Kosten.
Dazu kommt das neoliberale Dogma der Angebotstheorie. Sehr vereinfacht gesagt, beziehen sich die gar nicht so neuen Liberalen in ihrer Volkswirtschaftslehre darauf, dass eine Ware (eben auch Arbeit) dann nicht genügend nachgefragt würde, wenn sie „zu teuer“ wäre. In der Debatte um die Agenda 2010 von Schröder (und nicht zu vergessen: Steinmeier, Müntefering, Steinbrück, Scholz u. v. a. mehr) war dies das Hauptargument: Gegen Arbeitslosigkeit („mangelnde Nachfrage nach Arbeit“) sollte nur Verbilligung der Arbeitskraft helfen. Und dann kam der größte Billiglohnsektor Europas, die Schreckensknute von Hartz IV, usw. usf.
Das wird heute genauso weitergepredigt. Obwohl der Anteil der Lohnkosten in den verschiedenen Sektoren höchst unterschiedlich ist, ist die Front der Kapitaleigner:innen an dieser Frage geschlossen. In der politischen Auseinandersetzung werden sie aus ihrer Interessenlage heftig, geschlossen und unter voller Mobilisierung der ihnen zur Verfügung stehenden Expert:innen und Politiker:innen, veröffentlichten Meinung usw. jede Erhöhung der Lohnkosten bekämpfen.
Eine linke Position hat als Ausgangspunkt mindestens die Verteidigung der bestehenden Höhe der Sozialleistungen gegen alle Kürzungsabsichten. In einem historischen Sinne ist die – an vielen Punkten immer noch völlig unzureichende – Absicherung der Lohnarbeitenden gegen die Risiken von Alter, Krankheit, Pflege und Arbeitslosigkeit eine soziale Errungenschaft. Der Blick in andere Teile der Welt führt das schlagend vor Augen.
Werden aber bei sinkenden Einnahmen – immer im bestehenden System gedacht – die Beiträge zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung nicht erhöht, dann können nur Leistungen gekürzt werden.
Oder mit anderen Worten: Ein Kampf für eine Erhöhung der Beiträge zur Sozialversicherung, sei es für Rentenzahlungen oder bessere Leistungen der Krankenkassen oder Verbesserung der Pflegebedingungen, ist eine Erhöhung des Lohns über den Wert der Arbeitskraft hinaus, und ist in der jeweiligen Höhe der „moralische“ also historisch und/oder national besonders bedingte Anteil des Lohns. Wenn die Erhöhung gleichermaßen auf den sogenannten AG- und AN-Anteil angewendet wird, wirkt es wie oben ausgeführt.
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Die gleich hohe Festsetzung dieser „Anteile“ wird allgemein als „paritätische (gleiche, gleichmäßige) Finanzierung“ bezeichnet. Diese wird als solche gerne vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften hochgelobt und in Sonntagsreden verteidigt. Es herrscht aber ein mangelndes Verständnis über den Charakter als gesellschaftliche Umverteilung und als Kampf um die Höhe des Lohns.
Würden die Anteile zuungunsten der Lohnarbeitenden verschoben, würden die Unternehmen einen Teil auf die Schultern der von ihnen Beschäftigten verlagern.
Umgekehrt wäre ein Kampf dafür, dass die Unternehmen überproportional oder ganz den Mehrbedarf an Beiträgen zahlen, ein Kampf für eine – gesellschaftliche – Lohnerhöhung. Dafür gibt es erstmal in diesem Land keine wirkliche Diskussion und Tradition oder ein Verständnis bei breiteren Bevölkerungsschichten, dass durch gesetzliche Maßnahmen der Lohn indirekt (durch staatlich festgesetzte Erhöhung der sogenannten AG-Anteile) gesteigert werden soll. [3]
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Michael Petersen ist Rentner in Hamburg – und schon deshalb am Thema interessiert. Vorher war er viele Jahre lang Betriebsrat in der Automobilzulieferindustrie und ehrenamtlich in der IGBCE engagiert. |
Dieser Artikel erschien in die internationale Nr. 2/2026 (März/April 2026). | Startseite | Impressum | Datenschutz