Der Bundestag hat im Mai 2019 gemäß dem Antrag aller dort vertretenen Parteien – mit Ausnahme der AfD [1] – einen Beschluss „Der BDS-Kampagne entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ gefasst. [2]
Walter Wiese
In dem Antrag wird ein Antisemitismus festgestellt, der größtenteils rechtsextrem motiviert ist, und dann heißt es: „Neu tritt durch Zuwanderung ein verstärkter Antisemitismus aus den Ländern Nordafrikas, dem Nahen und Mittleren Osten hinzu“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, der weltweiten Bewegung „Boycott, Divestment, Sanctions“ entschlossen entgegenzutreten.
Die Diffamierung der BDS-Kampagne als antisemitisch überrascht niemanden, der die Israel-Unterstützung der Bundesregierung und Israels Bemühungen zur Verbesserung seines Rufes (Ilan Pappe nennt es auf engl. ‚brand‘) besonders in letzter Zeit verfolgt hat. Der Beschluss ist ein vorläufiger Höhepunkt der BDS-Diffamierung in Deutschland. Er ist aber als grundsätzlich anzusehen: Kritik an Israel wird mit ihrer Aufnahme in die Antisemitismus-Definition der IHRA [3] als Antisemitismus geächtet. Es geht offensichtlich darum, Kritik an der Politik Israels zu verhindern.
Wie kam dieser Beschluss zustande? Haben sich die Abstimmenden über die BDS-Kampagne informiert, was man von Bundestagsabgeordneten bezüglich ihres Abstimmungsgegenstandes erwarten könnte? Oder ist er ein bloßer Reflex auf die deutsche Staatsräson bezüglich Israel? Und: Wer legt fest, was Antisemitismus ist?
Boykott war immer eine Sache der Schwachen zur Abwehr von folgenschweren Angriffen. Der historisch belegte und Namen gebende Boykott kam aus Irland, als Ende des 19. Jahrhunderts Bauern aus politischen Gründen einen Verpächter ‚boykottierten‘, als sie sich anders nicht zu helfen wussten: gewaltfrei, gegen den Übermächtigen. So ist das Verhältnis heute im Palästinakonflikt: die militärisch chancenlosen Palästinenser gegen Israel mit seiner zu den modernsten der Welt zählenden Armee.
Zur Erinnerung: Mitte 2002 fing Israel mit dem Bau der Sperrmauer an. Sie stand nicht nur auf israelischem Gebiet, sondern auch (und mit dem Weiterbau sogar noch mehr) auf palästinensischem Gebiet, jenseits der „grünen Linie“ also. In dem Aufruf der palästinensischen Zivilgesellschaft vom 9. Juli 2005 wird auf das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshof ein Jahr zuvor verwiesen, das diesen Mauerbau für illegal erklärt hatte. Israel stoppte nicht nur nicht den Mauerbau, sondern setzte seine Kolonialpolitik mit weiterem illegalem Siedlungsbau fort. Weiter heißt es im Aufruf:
rufen wir, Repräsentant*innen der palästinensischen Zivilgesellschaft, internationale Organisationen und alle rechtschaffenen Menschen auf der ganzen Welt dazu auf, weitgreifend Boykott und Investitionsentzug gegen Israel durchzusetzen, ähnlich der Maßnahmen gegen Südafrika während der Apartheid. Wir appellieren an Sie, Druck auf Ihren jeweiligen Staat auszuüben, um Embargos und Sanktionen gegen Israel zu erreichen. Wir laden ebenfalls gewissenhafte Israelis dazu ein, diesen Aufruf zu unterstützen, um der Gerechtigkeit und eines echten Friedens willen.
Diese gewaltlosen Strafmaßnahmen müssen solange aufrecht erhalten bleiben, bis Israel seiner Verpflichtung nachkommt, den Palästinenser*innen das unveräußerliche Recht der Selbstbestimmung zuzugestehen, das zur Gänze den Maßstäben internationalen Rechts entspricht, indem es:
Wer aus diesen Worten die Absicht der Aufrufenden und Unterstützer herausliest, sie wollten Israel zerstören, fantasiert absichtsvoll und kann nicht ernsthaft behaupten, er habe den Aufruf gelesen bzw. sich damit auseinandergesetzt. Wer die absurde Behauptung, wie sie im Beschluss des Bundestags zum Ausdruck kommt, unterstützt, handelt konsequent im Sinne des rechtsextremen Netanyahu und dessen rassistischer Politik.
Die Bundesregierung gab hinsichtlich ihres Verständnisses von Antisemitismus auf einer Pressekonferenz vom 20.9.2017 folgende Auskunft:
„Das Kabinett hat heute die von der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken verabschiedete Arbeitsdefinition von Antisemitismus in einer erweiterten Form zur Kenntnis genommen. Die Verabschiedung dieser Arbeitsdefinition im Plenum der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken im Mai 2016 geht auf eine deutsch-rumänische Initiative zurück.
Die Definition lautet in der erweiterten Form wie folgt:
Helmut Dahmer: Ethnische Zugehörigkeit ist eine Frage des Blutes – und des Blutvergießens. |
‚Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.‘
Mit der Kabinettsbefassung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, erneut die Verantwortung Deutschlands bei der Bekämpfung von Antisemitismus zu betonen. Darüber hinaus soll sie gegenüber unseren Partnern und internationalen Organisationen der außenpolitischen Glaubwürdigkeit noch stärker Gewicht verleihen.
Die Arbeitsdefinition in der erweiterten Form soll in der Schul- und Erwachsenenbildung sowie in den Bereichen Justiz und Exekutive berücksichtigt werden, soweit dies nicht sowieso schon in dieser oder ähnlicher Form der Fall ist.“
Der Wortlaut der IHRA-Definition ist rechtlich in keiner Weise bindend. Die IHRA ist eine Institution mit Sitz in Berlin.
Die israelische Politik (mit Unterstützung durch den „Westen“, nicht zuletzt Deutschlands) ist ständiger Quell palästinensischen Leidens. Die permanente Landokkupation, wenn für nötig erachtet verbunden mit Häuserzerstörung, Gefangennahme sich wehrender Angegriffener, Zerstörung landwirtschaftlicher Flächen (Olivenbaumbestände) und Vertreibung der einheimischen Landbevölkerung sind so alltäglich, dass sie in der hiesigen bürgerlichen Presse ganz selten Erwähnung finden, wohl auch aus Gründen der Staatsräson. Diese ist ihr wohl wichtiger als die Achtung von Menschenrechten.
Praktisch soll in Deutschland jede Kritik an diesem Alltag mittels Staatsräson verhindert werden. Sie hat nicht nur eine Kritikverhinderung zur Folge, sondern in ihrer Logik auch staatliche Institutionen hervorgebracht, die auf die Einhaltung dieser Räson hinwirken sollen. Der Antisemitismusbeauftragte des Bundes mit seinen auf Länderebene arbeitenden Kollegen könnten so was wie ein Blockwartsystem entwickeln, das bis hin zu Denunzierung abweichender Haltungen tendiert. Damit sollen Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit israelkritischer Tendenz verhindert werden. So werden zunehmend Auseinandersetzungen mit diesem Thema nicht mehr möglich sein, geschweige denn eine unterstützende Solidarität für die unterdrückte palästinensische Bevölkerung. Hierunter fallen auch Aktionen oder Veranstaltungen zum Thema BDS. Beispiele gibt es bereits: Frankfurt, München, Köln, Göttingen [4] usw. Infolgedessen sind auch durchaus ‚Denkverhinderungen‘ und -tabus möglich: Das ist dann Nährstoff für tatsächlichen Antisemitismus.
Israels Bemühungen, nach außen rechtsstaatlich zu wirken, sind grotesk. So soll z. B. das Nationalstaatsgesetz [5] künftiges völkerrechtswidriges Handeln Israels den Schein von Legalität geben. Hier kommt schlicht die Macht des Stärkeren zum Ausdruck.
Das Gesetz „Israel – Der Nationalstaat des jüdischen Volkes“, allgemein bezeichnet als Nationalstaatsgesetz, auch Nationalgesetz oder Nationalitätengesetz, ist ein Gesetz des Staates Israel, das den jüdischen Charakter des Staates festschreibt und die nationalen Werte des Staates Israel rechtsverbindlich verankert. Es hat verfassungsähnlichen Rang. Darin wird festgeschrieben, dass Israel die „nationale Heimstätte des jüdischen Volkes“ und das vereinte Jerusalem die Hauptstadt ist. Hebräisch wird zur alleinigen Nationalsprache erklärt, während Arabisch, das in Israel bisher ebenfalls offizielle Sprache war, nur einen nicht näher definierten Sonderstatus erhielt. Betont wird auch, dass jüdische Siedlungen in Israel im Interesse des Nationalstaates seien. Das Gesetz wurde am 19. Juli 2018 nach achtstündiger Debatte mit 62 Stimmen bei 55 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen in der Knesset verabschiedet. Dem ging eine jahrelange Debatte voraus. Für Ministerpräsident Netanjahu ist die Verabschiedung des Gesetzes ein „Schlüsselmoment in der Geschichte des Zionismus und des Staates Israel“. Israel sei der Staat des jüdischen Volkes, der zugleich die Bürgerrechte aller Einwohner respektiere. Arabische Abgeordnete hingegen verurteilten das Gesetz.
Ein paar wesentliche Merkmale dieses Gesetzes:
„Das Land Israel, in dem der Staat Israel gegründet wurde, ist die historische Heimat des jüdischen Volkes. Dieser Staat Israel ist die nationale Heimstätte des jüdischen Volkes, in der es sein Recht auf nationale, kulturelle, historische und religiöse Selbstbestimmung ausübt.
Die Hauptstadt des Staates Israel ist das ganze und vereinigte Jerusalem. […] Die Amtssprache des Staates Israel ist Hebräisch. Arabisch hat in Israel einen Sonderstatus; der Gebrauch des Arabischen in Behörden wird von Einzelgesetzen geregelt. Der bisherige Gebrauch des Arabischen wird durch dieses Gesetz nicht eingeschränkt.
Es ist ein Staatsziel, die Sicherheit aller Mitglieder des jüdischen Volkes zu gewährleisten, die wegen ihres Judeseins oder wegen ihrer Staatsangehörigkeit in Gefahr oder in Gefangenschaft sind. Der Staat Israel vertieft die Beziehungen zur jüdischen Diaspora. Er bewahrt das kulturelle, historische und religiöse Erbe der Diaspora.
Der Staat Israel sieht im jüdischen Siedlungsbau [im Westjordanland] einen nationalen Wert. Er ermutigt und unterstützt den Bau und die Konsolidierung jüdischer Siedlungen.“
Hinsichtlich des Grundrechts der arabisch-palästinensischen Bürger Israels hat sich mit dem Staatsgesetz vom 19.7.2018 die Situation erheblich verschlechtert. Zudem sind alle nicht jüdischen Menschen, die im von Israel als Staatsgebiet beanspruchten Gebiet leben, nur noch Anwesende. Staatlicher Schutz, so ist dem zu entnehmen, steht ihnen nicht zu.
Das angebliche Rückkehrrecht der Jüdinnen und Juden nach Palästina, abgeleitet aus ihrer Religion, ist für Israel Staatsräson und gehört zu den Gründungsmythen; demgegenüber gilt international das Rückkehrrecht der Palästinenser*innen als anerkanntes Menschenrecht, wird aber von Israel geleugnet.
Shir Hever schreibt in der (SOZ) vom September 2018 u.a.: „Israel ist kein Nationalstaat.“ „2013 befand der Oberste Israelische Gerichtshof, dass es keine „israelische Nationalität“ gäbe. Und in der Tat: Nichtjuden können in den Genuss einiger elementarer Bürgerrechte gelangen – etwa das Recht auf Ausbildung bis zum 16. Lebensjahr, das Recht auf Krankenversicherung, Wahlrecht bei lokalen und nationalen Wahlen sowie Zugang zu öffentlichen Diensten (Gerichtshöfen, Sozialversicherung usw.). Aber umfassende Staatsbürgerrechte wie die Achtung der eigenen Sprache und Religion, das Recht auf Vertretung bei den Behörden (vor Gericht, bei Polizei und Armee) oder das Recht, Kundgebungen und Demonstrationen anmelden zu dürfen, werden ausschließlich Juden zuerkannt.“
Shlomo Sand (Hochschullehrer in Tel Aviv) hat sich vor etwa einem Jahr in diesem Zusammenhang sarkastisch über „die plötzliche Aufregung über Rassismus“ im Zusammenhang mit dem Nationalstaatsgesetz geäußert. Er stellte die Frage, „ob das zionistische Unternehmen ohne eine ethnozentrische Politik, die bei Journalisten und der Allgemeinheit als Rassismus bekannt ist, überhaupt durchführbar gewesen wäre? Nicht nur wurden von früh an nur ausschließlich jüdische Siedlungen befürwortet, sondern auch den Neuankömmlingen immer noch mehr Land zugewiesen, das den Einheimischen gehörte. […] Die Siedlungsbewegung hat den Traum der zionistischen Linken von zwei Staaten, einem israelischen und einem palästinensischen, von der Tagesordnung verdrängt. Die Lösung, die nunmehr am Horizont sichtbar wird, läuft darauf hinaus, das in den besetzten Gebieten schon seit 50 Jahren eingeführte Apartheidregime auszuweiten und auf den gesamten Staat Israel anzuwenden, wenn sich der Konflikt intensivieren sollte“ (Der Semit vom 7. 8. 2018).
Die Beurteilung Israels durch einen Israeli (Shlomo Sand oder Moshe Zuckermann usw.) wird wohl von den hiesigen Israelfreunden als Ausdruck von „jüdischem Selbsthass“ angesehen: Der Jude hasst sich, weil er Jude ist; in einen Juden projizierter – eigener? – Judenhass. Eine solche Arroganz sucht ihresgleichen. Die Enkel der Täter schreiben den Enkeln der Opfer vor, wie sie die Welt – und hier deren Zuhause – zu sehen haben.
Solch ein Verhalten ruft Empörung bei humanistisch orientierten Israeli hervor. In der Tat erscheint es grotesk, wenn die Enkel der Judenmörder den Enkeln der Überlebenden Antisemitismus, die Triebfeder der Shoa, vorwerfen. So ist die Empörung von Nirit Sommerfeld berechtigt, die sich gegen den Vorwurf des Antisemitismus, der der Organisation Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost gemacht wurde, in einem offenen Brief wandte. Sie deckt die eigentliche Absicht auf, nämlich Kritik an einer „rechtsgerichteten, rassistischen, kriegsführenden Regierung“ – zu verhindern, „mundtot zu machen“.
In ihrer Laudatio an die o.g. Organisation anlässlich der Überreichung des diesjährigen Friedenspreises wendet sie sich gegen den Oberbürgermeister von Göttingen, die Präsidentin der Universität Göttingen und den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Göttingen, die die Preisverleihung in Räumen der Universität verhinderten und verweist auf die Vorgehensweise der − ansonsten die Preisverleihung unterstützenden – Sparkasse: Diese wandte sich – quasi Gutachten suchend – an den Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung nach seiner Einstufung der „Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“. Er schlug deren Befragung vor, die diese aber ablehnte. [6]
Die Existenz solcher Beauftragten und ihre Unterbeauftragten auf Länderebene zeigt das Problem der Antisemitismusverfolgung. Diese Beauftragten arbeiten bedingungslos für Israel und unterscheiden nicht Kritik von Diffamierung. Die deutsche Staatsräson legt das so fest. Das schlechte Gewissen der Holocaustwiedergutmacher macht sie blind für das Leiden der vom Staat Israel täglich gedemütigten, verdrängten und gequälten einheimischen Bevölkerung. Kritisieren Israelis ihre Regierung wegen deren Politik, werden sie als selbsthassende Juden bezeichnet. Offensichtlicher kann sich diese Form von Antisemitismus gar nicht ausdrücken.
Der Beschluss des Bundestages und die jahrzehntelange Politik der Bundesregierung sind Ausdruck einer unbedingten Einheitsfront für das zionistische Israel. Das Ganze ist Teil der deutschen geopolitischen Ausrichtung, nämlich mit der Unterstützung des Kettenhundes des Imperialismus (so bezeichnete die Zeitung Haaretz schon 1951 Israel) einen Stachel im Fleisch der Staaten des Nahen Ostens zu bewahren.
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Umfragen zeigen seit geraumer Zeit eindeutig Sympathieverluste Israels und ansteigende Sympathiewerte für die Palästinenser*innen. Das könnte auf Einzelpersonen Einfluss ausüben, dürfte aber insgesamt – zumindest vorläufig ‒ ohne positive Konsequenzen bleiben.
Der Aufruf „Befreit euch, indem ihr Palästina befreit“ von Seiten des ehemaligen Erzbischofs Tutu (Südafrika) hat emanzipatorisches Handeln im Sinn, wenn er Israelis und Palästinenser drängt, jenseits ihrer Staatsführer nach einer nachhaltigen Lösung der Krise zu suchen. [7]
Es bleibt dabei: Der Konflikt in Israel-Palästina kann nur dort und gemeinsam von den Betroffenen gelöst werden. Die Überwindung des kolonialistischen Regimes Zionismus ist eine entscheidende Aufgabe, der sich die israelische Bevölkerung zu stellen hat. Hat sie Erfolg, wird auch die Zwei-Staaten-Lösung und erst recht der heutige Apartheid-Staat vom Tisch sein und endlich ein gemeinsames Zusammenleben möglich werden.
Bis dahin ist es noch weit. Wir können von hier aus nur die humanistischen, solidarisch orientierten Kräfte unterstützen. Aufrufe dazu gibt es genug. Nicht nur der BDS-Aufruf, sondern auch jüngst von 240 israelischen Wissenschaftlicher*innen und von Amos Goldberg (der Semit vom 25.7.2019)
August 2019 |
Dieser Artikel erschien in die internationale Nr. 6/2019 (November/Dezember 2019). | Startseite | Impressum | Datenschutz