Theorie

Räte mit Parlament verbinden!

Der Artikel „Rätedemokratie? Was sonst!“ von Jakob Schäfer in „die Internationale“ 2/2019 wiederholt im Grunde klassische Positionen des linken Flügels der Arbeiterbewegung (oder von Teilen davon).

Paul B. Kleiser

Jakob eskamotiert wesentliche Entwicklungen der letzten 50 Jahre, vor allem die „neuen sozialen Bewegungen“; er enthält eine Reihe von Widersprüchen und wirft zahlreiche ungeklärte Fragen auf. Sie betreffen das Verhältnis von normsetzenden Körperschaften zu (wirtschaftlichen) Entscheidungen von Räten und deren konkrete Beteiligung am politischen Prozess. Eine nachkapitalistische Übergangsgesellschaft muss – gerade nach den Erfahrungen mit der Sowjetunion und China usw. – eine möglichst große Partizipation der Bevölkerung an den sozialen und politischen Entscheidungsprozessen gewährleisten. Die lohnabhängige Mehrheit der Bevölkerung stellt heute in vielen Ländern einen größeren Bevölkerungsanteil als vor ein, zwei Generationen – doch ihre konkrete Arbeits- und Lebenssituation fällt viel unterschiedlicher aus als etwa zur Zeit der klassischen Arbeiterbewegung (die Lebenssituation der in der Kohle- und Stahlindustrie oder den klassischen Großfabriken Beschäftigten hatte doch große Ähnlichkeiten, sogar über Landesgrenzen hinweg). Zuletzt konnte man diese „proletarische Lebensweise“ im Polen von Solidarność und im Britannien des Streiks der Bergarbeiter Mitte der 1980er Jahre studieren. Vor allem die große „Bildungsrevolution“ seit den 1960er Jahren hat – neben den Auswirkungen des Chips – zu einer starken Diversifizierung der Klasse geführt, sodass die Zusammenführung der verschiedenen Interessen längst nicht mehr nach dem Modell der „Einheitspartei“ denkbar ist (wenn sie es je war). Um tendenziell verheerende Machtzusammenballungen und damit Demokratiegefährdungen zu verhindern, plädiere ich für ein System von „checks and balances“ in der nachkapitalistischen Gesellschaft.

Nach dem Zusammenbruch des (völlig undemokratischen und in ökologischer Hinsicht verheerenden) Realsozialismus und der Umwandlung der VR China in einen von der (Führung der) KPCh bürokratisch regulierten Kapitalismus (mit über 100 Dollar-Milliardären) gibt es endgültig keine „drei Sektoren der Weltrevolution“ (Ernest Mandel) mehr. Darüber hinaus sprechen viele soziale Bewegungen, die sich seit den 1970er Jahren weltweit ausgebreitet haben (Frauen, Homosexuelle, Antirassist*innen, Umwelt, Frieden, Bauern/Bäuerinnen und Kleinproduzent*innen usw., wie sie z. B. auf den Sozialforen zusammentrafen), von „eine andere Welt ist möglich“ und formulieren viele richtige konkrete Forderungen, ohne aber positiv angeben zu können, wie – nach dem ruhmlosen Ende des Realsozialismus (in dem laut Dutschke alles real war, nur nicht der Sozialismus) die neue Ordnung dieser anderen Welt im Einzelnen aussehen könnte. Angesichts der drohenden ökologischen und Klimakatastrophe haben heute Dystopien über Utopien die Oberhand gewonnen; es ist inzwischen weit einfacher, sich ein barbarisches Zeitalter mit dem Verlust zahlreicher zivilisatorischer Errungenschaften als eine radikaldemokratisch organisierte nachkapitalistische Gesellschaft vorzustellen.

Das von Rosa Luxemburg – bei Friedrich Engels entlehnte – Diktum „Sozialismus oder Barbarei“, das die kapitalistische Realität im Umkreis des Ersten Weltkriegs meinte, ist heute aktueller denn je – doch es fehlt eben jene starke (vor allem europäische) Arbeiterbewegung, die damals die sozialistischen Hoffnungen verkörperte. Daher ist es unbedingt notwendig – wenn auch mit zahllosen Schwierigkeiten verbunden – die Grundzüge einer neuen Gesellschaft zu skizzieren, die

  1. keinen auf der Profitlogik beruhenden Wachstumszwang kennt, sondern zahlreiche Strukturen (etwa den auf dem Automobil beruhenden Individualverkehr) zurückbaut;
  2. eine Wirtschaft des ökologischen Ausgleichs mit der Natur anstrebt;
  3. nicht vermehrbare Güter (wie Luft, Wasser, Grund und Boden, Mineralien usw.) als Gemeingüter behandelt, die nur zum Nießbrauch an Private übergeben werden dürfen; d) den internationalen Austausch nach den Grundsätzen der Verarbeitung der Rohstoffe und Produkte vor Ort (heute ist Deutschland der weltgrößte Kaffeeproduzent, weil nur in wenigen Ländern die Verarbeitung möglich ist), der möglichst kurzen Transportwege, sowie der Gerechtigkeit und der Fairness gestaltet;
  4. ein System konsequenter Partizipation der jeweiligen Bevölkerung an den sie betreffenden Entscheidungen aufbaut.

Kapitalistische Aneignung und bürgerliche Demokratie


In den siebziger Jahren gab es eine Postkarte von Klaus Staeck mit einem Fabriktor, neben dem stand: „Hier endet der demokratische Sektor der Gesellschaft“. Nun wissen wir alle, dass dieser „demokratische Sektor“ auf vielfache Weise vom realen Kapitalismus und den Interessen der verschiedenen Kapitalfraktionen abhängt, eben weil in der Wirtschaft jenes Geld „verdient“ (geschaffen) wird, das man zum Unterhalt von demokratischen Institutionen benötigt (Steuern und Abgaben). Man braucht also noch nicht mal auf die konkreten Reichtums- und Machtverhältnisse (oder das Lobbying), wie sie die bürgerliche Gesellschaft durchziehen, (etwa die Hälfte der Bevölkerung hat praktisch keinen Besitz, weltweit besitzen 40 Multimilliardäre genauso viel wie die unteren 3,5 Mrd. Menschen) einzugehen, um den grundlegenden Widerspruch zwischen Profitlogik und der Logik der Demokratie herauszuarbeiten. Etwas einseitig pointiert ließe sich unser Programm als „Befreiung der Demokratie vom Kapitalismus“ überschreiben. Das ist deswegen wichtig, weil es – entgegen ultralinken Positionen – historisch betrachtet ein konfliktuelles Verhältnis zwischen beiden gibt.

Die Bourgeoisie und später die bürgerlichen Parteien haben seit 1789 immer versucht, die Demokratie auf formale Entscheidungsprozesse zu begrenzen. (Bei heftigen sozialen Kämpfen griff man u. U. auch zum Mittel der Diktatur!) Freiheit, Gleichheit und Solidarität sind auch unsere Werte, aber sie meinen reale Freiheit (und nicht Freiheit der Kapitalbewegung und der Ausbeutung, reale Gleichheit (und nicht nur illusorische Gleichheit vor dem Gesetz) und konkrete Solidarität (und nicht nur Brosamen vom Tische der Reichen). Gegen die bourgeoise Auslegung dieser Werte gab es aber immer wieder soziale Bewegungen, die die Demokratie als einen Prozess sich ausweitender Partizipation begriffen, bis hin zu Versuchen, auch die Wirtschaft den demokratischen Entscheidungen der Beschäftigten zu unterwerfen. Die radikaleren Varianten dieser Form der Abschaffung der Macht des Kapitals (oder zumindest der Versuche dazu) erfolgten in Russland und Deutschland durch Arbeiterräte. So beschloss z.B. der gesamtdeutsche Rätekongress 1918 die Einrichtung einer „Sozialisierungskommission“ unter Beteiligung von Experten, die Vorschläge zu Inhalt und Form der Sozialisierungen in der Wirtschaft (bes. der Schwerindustrie) und einer Landreform erarbeiten sollte. Den Vorsitz führte der frühere Theoriepapst der SPD, der vor allem wegen der Kriegsfrage (Zusammenarbeit von Ebert und Co. mit der Obersten Heeresleitung) zur USPD übergewechselte Karl Kautsky.

Die Rätebewegung in Deutschland (und Österreich-Ungarn) war – vor dem Hintergrund der Erschütterungen und Zerstörungen des Ersten Weltkriegs und der politischen Krise der Monarchie – die wahrscheinlich stärkste soziale Bewegung in der deutschen Geschichte. Sie konnte zahlreiche demokratische Forderungen, wie das Frauenwahlrecht, den Achtstundentag, das Verbot der Kinderarbeit, die Trennung von Staat und Kirche bzw. die Abschaffung der kirchlichen Schulaufsicht usw. durchsetzen. Mithilfe der MSPD unter Ebert und Noske wurde die Rätebewegung, deren Mitglieder mehrheitlich Sozialdemokraten waren, doch mit der Parteiführung häufig im Clinch lagen, politisch kastriert und die radikaleren Teile von Freikorps (in Berlin Januar und März 1919) militärisch bekämpft; die bayerische Räterepublik wurde durch Freikorps im Blut erstickt. Die Sozialisierungsvorschläge wanderten sodann in die Ablage.

Schon in der konkreten Arbeit hatten die Soldatenräte (die sich zunächst gegen die Befehle der Offiziere wehrten), vor allem mit der Organisierung der Entlassung der Männer aus der Armee, der Einforderung von Übergangsgeldern und der Suche nach Arbeitsplätzen zu tun; die Arbeiterräte (Frauen spielten eine geringe Rolle, die klassische Arbeitsteilung wurde nach Ende des Krieges weitgehend wieder hergestellt) mussten bei der Umstellung der Produktion auf die Bedürfnisse nach Nachkriegszeit bzw. beim Wieder-in-Gang-Bringen der Produktion mannigfaltige konkrete Aufgaben übernehmen; von daher war es relativ leicht möglich, sie in eine Art Kontrollorgan (die Betriebsräte mit ihren Befugnissen stellen bis heute eine deutsche Besonderheit dar) umzubauen. Nur eine ganz kleine Minderheit am linken Flügel der USPD (die bei den Wahlen zur Nationalversammlung ganze 7,6 % der Stimmen bekam), die Berliner Obleute um Richard Müller und die Bremer Linke, traten für das sog. „reine Rätesystem“ ein, für das sich wohl auch Jakob erwärmt.

 

Kurt Eisner, Ansichtskarte 1919, Quelle: DHM

Die wichtigsten Vorschläge zu einer Verbindung von Parlament und Räteorganen stammten vom ersten bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner, der die Räte vor allem für das Vorantreiben des Demokratisierungsprozesses der Gesellschaft nutzen wollte. Gerade die Wirtschaft sollte der Kontrolle der Räte und ggf. ihrer Leitung unterworfen werden. In Bayern gab es sogar (politisch zumeist im kirchenkritischen Bayerischen Bauernbund organisiert) Bauernräte, mit deren Hilfe Eisner einen Lieferstreik des Landes gegen die Großstädte verhindern wollte.

In Russland – wo die Sowjets in den Großstädten auch wegen der geringen Leistungsfähigkeit der Zivilverwaltung eine bedeutende Rolle spielten (vgl. die Arbeiten von David Mandel) – ergab sich aufgrund der daniederliegenden Wirtschaft und des Bürgerkriegs ein Prozess der raschen Entdemokratisierung und Militarisierung, an dessen Ende die Diktatur der Bolschewiki und – nach Ausschaltung oppositioneller Fraktionen zunächst auf der Linken und sodann der „Rechten“ – die Diktatur der Stalinfraktion stand. Das hatte auch mit Unklarheiten im Hinblick auf die längerfristigen konkreten Funktionen der Sowjets (und ihrem Verhältnis zu Parteien) zu tun.


Parlament und Rätedemokratie


Angesichts der (hier nur kursorisch beschriebenen) historischen Erfahrungen scheint mir klar zu sein, dass eine kommende sozialistische Gesellschaft weit demokratischer sein muss als die bürgerliche Demokratie, die eben vor den Fabrik- oder Bürotoren Halt macht. Wie könnte das möglich werden?

Zur Klarstellung: Wir sprechen hier über die Organisierung einer nachrevolutionären Übergangsgesellschaft. Ihre erste Aufgabe nach einer erfolgreichen Revolution wäre die Einberufung einer konstituierenden Versammlung auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts, die eine neue Verfassung auszuarbeiten hätte. M. E. müsste sie von allen Einwohnern des Landes ab 16 Jahren gewählt werden, wobei die Wahllisten nach Geschlechterparität aufzustellen wären. Der Versammlung würde also eine gleiche Zahl von Frauen und Männern angehören.

Aus der Tradition der bürgerlichen Revolutionen (USA und Frankreich) und den dort erfolgten sozialen Kämpfen sollten übernommen werden: 1. Die Garantie der Menschenwürde und der Menschenrechte (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit; die Menschenrechte müssen um die sozialen Rechte erweitert werden, wie dies bereits auch in der UNO gefordert wird); 2. Das Demokratieprinzip (gleichberechtigte Teilnahme aller Bürger*innen am Prozess der Willensbildung, Freiheit der Gründung von Organisationen und Parteien, Recht auf Ausübung von Opposition); 3. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, auch und gerade der Verwaltung (Verbot der Willkür).

Daraus folgt, dass die Gesetzgebung an die Verfassung zu binden ist und sich auch die Jurisdiktion danach zu richten hat; die Gerichte müssen deshalb unabhängig sein (wie von Jakob auch richtig ausgeführt). Ob man zur Wahl der Richter*innen (nach US-amerikanischem Vorbild) übergehen sollte, ist strittig; ich würde eine solche Wahl auf die Besetzung der obersten Gerichte beschränken.

Für mich ergibt sich aus dem Demokratieprinzip eindeutig, dass eine Nationalversammlung als gesetzgebende Versammlung nach dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht aller Bürger*innen zu wählen ist. Sie kann (im herkömmlichen Wortsinn) keine Räteversammlung sein, weil die Räte Organe der Interessensvertretung der jeweiligen Gruppen, die sie vertreten, sind. Ihr Agieren muss aber auf einer vorher festgelegten gesetzlichen Grundlage erfolgen, wenn man nicht in die Fehler des Realsozialismus zurückfallen will, wo letztlich die Partei (oder deren Spitze) entschieden hat. Auch die jederzeitige Abberufung der Gewählten ist aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit abzulehnen (Gefahr des Populismus); für eine Revokation (z. B. nach der Hälfte der Legislatur wie ursprünglich in Venezuela unter Chávez oder nach festzulegenden Verfehlungen) muss es klare rechtsstaatliche Grundsätze geben.

      
Mehr dazu
Paul Michel: Von schwarzen Löchern und weißen Flecken, die internationale Nr. 5/2019 (September/Oktober 2019)
Johann-Friedrich Anders: Was kommt nach dem Kapitalismus?, die internationale Nr. 5/2019 (September/Oktober 2019)
Jakob Schäfer: Von der Rätedemokratie in Rojava lernen, die internationale Nr. 4/2019 (Juli/August 2019)
Jakob Schäfer: Rätedemokratie? Was sonst!, die internationale Nr. 2/2019 (März/April 2019)
Anton Dannat: Die 133 Tage der ungarischen Räterepublik 1919, die internationale Nr. 2/2019 (März/April 2019)
Robi Morder: Der Prager Frühling 1968/69 - Selbstverwaltung und Arbeiterräte, Inprekorr Nr. 442/443 (September/Oktober 2008)
 

Hingegen ist durchaus denkbar, dass die Wirtschaftsplanung durch eine Räteversammlung organisiert wird, die sich aus nach einem bestimmten Schlüssel gewählten Delegierten der verschiedenen Betriebe und Wirtschaftsbranchen zusammensetzt. Ihre Aufgabe bestünde dann in der Erstellung eines jährlichen und eines längerfristigen (z. B. 5 oder 10 Jahre) wirtschaftlichen Gesamtplanes, der besonders ökologische und soziale Gesichtspunkte berücksichtigen müsste. Weitere Räteversammlungen auf Ebene der Länder und der Kommunen müssten dann diese Grundzüge auf ihre jeweilige Situation herunterbrechen.


Subsidiarität


Konservative und Grüne reden gerne von Subsidiarität (politische Entscheidungen sollen möglichst basisnah getroffen werden); doch letztlich obsiegt fast immer der reale Kapitalismus mit der Grundtendenz des Kapitals von Konzentration und Zentralisierung (laut Marx „schlägt ein Kapitalist viele andere tot“). Heute bestimmen gut 150 global agierende Konzerne ganz maßgeblich das weltweite Wirtschaftsgeschehen.

In einer nachkapitalistischen Übergangsgesellschaft würden nur die grundlegenden wirtschaftlichen Entscheidungen (etwa die Konsum- und Investitionsquote insgesamt sowie die der verschiedenen Branchen, sowie die Fragen von Aus- und Einfuhren oder die gesamte Verkehrsstruktur) durch den nationalen Rätekongress getroffen. Die Konkretisierung auf der regionalen bzw. kommunalen Ebene könnte dann durch die jeweiligen dezentralen Rätestrukturen erfolgen. Der Bundesrat könnte dann in ein Organ der Interessensvertretung der Länder und Kommunen, deren Rechte erheblich gestärkt werden müssten, umgebaut werden.


Dieser Artikel erschien in die internationale Nr. 3/2019 (Mai/Juni 2019). | Startseite | Impressum | Datenschutz