Insgesamt starben im Zeitraum von 1990 bis 2017 in Deutschland 25 Menschen in den Flammen rassistischer Brandanschläge. Doch das waren nicht die einzigen Opfer rechtsextremer Gewalt.
Horst Ferdinand
Die Anschläge auf die Wohnhäuser von türkischen Einwandererfamilien in Mölln (1992) und Solingen (1993) gingen bundesweit durch die Presse und erregten international großes Aufsehen. Auch der Brandanschlag 1996 auf ein Asylbewerberheim in Lübeck beschäftigte über Monate die Medienberichterstattung. Zehn Menschen kamen hier ums Leben, 36 Asylbewerber*innen wurden verletzt. Bis heute ist nicht klar, wer für den Brandanschlag verantwortlich ist.
Inzwischen sind weitere Tote hinzugekommen: Neun Mordopfer von Hanau und der zweifache Mord von Halle, nachdem ein Mordversuch an 51 jüdischen Gläubigen gescheitert war. Zudem verbrannte in der niederrheinischen Haftanstalt Kleve der Syrer Ahmad A. Er war Opfer einer Namensverwechslung mit einem gesuchten Afrikaner geworden. Im Mai 2021 stellte der Untersuchungsausschuss des NRW-Landtages fest, dass entgegen einer Anweisung des Justizministers alle Originaldaten zu dem Fall gelöscht worden sind.
Brandhaus in Mölln Foto: Gerd Kersten |
Am Beispiel von Thüringen lässt sich die unklare Datenlage gut darstellen, wo seit 1990 zwölf politisch motivierte Morde von Rechten und zwei unaufgeklärte stattgefunden haben. Die staatlichen Stellen anerkennen jedoch nur eine Tötung als politisch motivierte Tat eines Rechten an. Die Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen (ezra.de) hat sieben weitere Tötungen ermittelt und fordert deshalb unabhängige wissenschaftliche Überprüfungen. [1]
Der Schriftsteller und Historiker Harry Waibel schreibt: „Im Bundesland Berlin ist die offizielle Anerkennung in einer grotesken Schieflage, da für die Zeit von 1990 bis 2018 staatliche Stellen nur neun von Rechten getötete Menschen anerkennen. Nach meinen Recherchen gab es in Berlin jedoch in diesem o. g. Zeitraum 28 Tötungen durch Rechte und eine Tötung ist nicht aufgeklärt.“
Die Tageszeitungen Frankfurter Rundschau und Der Tagespiegel veröffentlichten am 14. September 2000 eine Chronik mit 93 Tötungsdelikten, die aus rassistischen Motiven heraus geschahen. Die Schröder-Fischer-Regierung erkannte nur 24 Fälle an, bei denen Menschen aus politischen Gründen getötet worden waren. Am 16. September 2010 schrieb Der Tagesspiegel, zusammen mit der Wochenzeitung Die Zeit, diese Chronik fort. Sie kamen dabei auf 150 politische Todesfälle, die rechten Tätern zuzuschreiben sind.
Für den Zeitraum von 1990 bis 2010 dokumentiert eine Wanderausstellung des Vereins Opferperspektive und der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) 156 Todesfälle. Die Antonio-Amadeu-Stiftung geht davon aus, dass in diesem Zeitraum 193 Menschen von Rechten getötet wurden. Das vom Bundesministerium des Innern (BMdI) geführte Bundeskriminalamt (BKA) bewertete im Juni 2018 nur 83 Todesfälle durch rechte Täter. [2]
Harry Waibel weiter: „Nach meinen Recherchen sind 378 Kinder, Frauen und Männer von Oktober 1990 bis 2018 von Rechten getötet worden. Diese 378 Tötungen werden in der Weise bewertet, dass sich die politische Dimension aus den politischen Implikationen des Täters oder der Täter ergibt. Das Kriterium, ob die Täter aus politischen, also rassistischen bzw. sozialdarwinistischen Motiven heraus getötet haben, sind die Hinweise, die auf ihre politische, rechte Gesinnung zeigen. Dabei ist es unerheblich, ob sie einer rechten Gruppe angehören oder nicht.“ [3]
Auffällig unklar sind nicht nur die Opferzahlen, sondern auch die Ermittlungen nach den Tätern weisen viele Ungereimtheiten und Seltsamkeiten auf. Es ist inzwischen ein offenes Geheimnis, dass rechtsradikale Hasskrieger und staatliche Sicherheitsdienste in einer völlig intransparenten Beziehung zueinander stehen. Nicht zuletzt die Prozesse um den NSU und kürzlich die Vorgänge um die Bundeswehr-Elitetruppe KSK belegen das recht deutlich. Die in den letzten Jahrzehnten verstärkten antifaschistischen Recherchen bringen immer häufiger die offiziellen Darstellungen von Polizei und Geheimdiensten ins Wanken.
1946 stellten die USA fest, dass sie über die russischen Streitkräfte und deren Kampftaktiken kein detailliertes Wissen besaßen. Aus Angst vor einer weiteren Ausbreitung der „kommunistischen Kräfte“ wurde 1948 der „National Security Council“ gegründet, der Minister des Landes und deren Berater umfasste und seine Aufgabe im Kampf gegen den Kommunismus sah. Wer kannte die Kommunist*innen besser als jene, die sich für deren Vernichtung eingesetzt hatten? Die Nazis.
Bereits 1946 hatte sich der Nazi-General Reinhard Gehlen als Überläufer angeboten. Als Chef der Abteilung „fremde Heere Ost“ hatte er in Osteuropa zahlreiche Antikommunisten im Kampf gegen die Rote Armee angeführt. Er schloss mit dem US-Nachrichtendienst einen Deal ab: Straffreiheit für die Übergabe seines gesamten Archivmaterials an die USA. So kam er auf die US-Gehaltsliste und begann in Pullach bei München für die neu gegründete „Organisation Gehlen“, kurz „Org“ genannt, mit der Rekrutierung von Mitarbeitern. Unter ihnen befanden sich auch zahlreiche Veteranen von SS, SD und Gestapo. Einige dieser Leute wurden als Kriegsverbrecher gesucht und erhielten nun von der Org neue Identitäten und Papiere. Solange die Amerikaner weiter mit gutem Material versorgt wurden, stellten sie keine Fragen. Als Antikommunisten galten natürlich die ehemaligen Mitglieder der Waffen-SS und andere Nazi-Kollaborateure aus Litauen, Estland, Kroatien, Ungarn, Rumänien und der Ukraine, von denen zahlreiche wegen der Ermordung von Jüdinnen und Juden und anderer Verbrechen gesucht wurden. Über 12 000 wurden in die USA gebracht und erhielten nach fünfjähriger Dienstzeit in der US-Army die Staatsbürgerschaft der USA. Einige wurden in Fort Bragg als Guerillakämpfer ausgebildet und damit zum Vorläufer der heutigen Green Berets, der berühmten amerikanischen Kommandoeinheit.
Von Beginn an rekrutierte Gehlen im Auftrag der CIA auch die „stay behind“ Einheiten. Diese sollten sich bei einem Krieg in Europa überrollen lassen und dann als Kommandoeinheiten im Hinterland einen antikommunistischen Guerillakrieg entfesseln.
Dazu bildeten CIG-Instrukteure (der CIG war der Vorläufer der CIA) eine eigene Einheit aus, den Technischen Dienst des BDJ (Bund Deutscher Jugend). Dessen Mitglieder, vorwiegend Veteranen der Waffen-SS und der Wehrmacht, übten mit Maschinengewehren, Handgranaten und Sprengstoff in Michelbach im Odenwald. Der Technische Dienst unternahm zwar auch Geheimdienstaktionen in der „sowjetischen Besatzungszone“, sah seine Hauptaufgabe jedoch darin, im Ernstfall „linke“ westdeutsche Politiker zu liquidieren. Unter der Anleitung des CIG infiltrierten einzelne Agenten die SPD und planten die Ermordung von über vierzig Spitzenfunktionären von DGB und SPD. Diese Aktivitäten fanden nach heutigem Erkenntnisstand ohne Information der deutschen Regierung unter Adenauer statt.
Als die Sache schließlich publik wurde, weil ein Dorfbewohner im Oktober 1952 eine Anzeige wegen Schießübungen im Wald erstattete und damit einen Skandal auslöste, versteckte das CIG den deutschen Hauptverantwortlichen, beschlagnahmte die Akten des BDJ und weigerte sich diese an das ermittelnde deutsche BKA herauszugeben. Der Justizminister Heinemann verbot daraufhin den Bund Deutscher Jugend. Erst 1953 nach ersten Beschlussvorlagen zur Gründung einer Armee wurde die Bundesregierung offiziell von den USA über diese Aktivitäten zur Vorbereitung auf den Tag „X“ unterrichtet.
Wozu diese mittlerweile in ganz Europa aktiven „stay behind“ Kommandos unter dem Namen „gladio“ (lat. Schwert) fähig waren, zeigte sich in den 60er und 70er Jahren in Italien. Als dort 1963 die Kommunistische Partei über 30 % der Stimmen erhielt, organisierten die Kommandos der Geheimarmee 14 Mordanschläge. Ziel war eine gesellschaftliche „Destabilisierung“, damit in der Bevölkerung der Eindruck entsteht, dass mit dem Aufstieg der Kommunisten ein sicheres Leben unmöglich wird. Der Ruf nach dem „starken Staat“ sollte unterstützt werden. Immer wurde versucht, die Anschläge als Werk „radikaler Linker“ darzustellen. Bei dem ersten Anschlag auf das Landwirtschaftsministerium starben 18 Menschen. 1972, nach dem Wahlsieg der KP im Jahr 1968, wurden drei Carabinieri erschossen. Der schwerste Anschlag erfolgte am 22. August 1980 im Bahnhof der „roten Metropole“ Bologna mit 85 Ermordeten und 200 verletzten Menschen.
Als 1981 das Verfahren wegen der drei ermordeten Polizisten von einem Staatsanwalt erneut aufgenommen wurde, weil man festgestellt hatte, dass die Munition und der Sprengstoff aus Nato-Beständen kamen, stieß man auf das Netzwerk. 1990 war dessen Existenz nicht mehr zu leugnen und es wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt. Hier platzte dann die Bombe, als Ministerpräsident Andreotti vor laufenden Kameras erklärte, dass es diese geheime Nato-Armee nicht nur in Italien, sondern seines Wissens auch in Belgien, der Schweiz und Deutschland gebe. Später, 15 Jahre nach dem Attentat, werden zwei Neofaschisten verurteilt. Aber erstmals werden auch zwei Agenten des Geheimdienstes verurteilt, weil sie die Ermittlungen massiv behinderten und Ermittlungsbehörden in die Irre führten.
Am 26. Oktober 1980, zehn Tage vor der anstehenden Bundestagswahl, explodierte auf dem Münchner Oktoberfest eine Bombe. Dreizehn Menschen starben und 200 wurden teilweise schwer verletzt. Der CSU-Kanzlerkandidat Strauß greift den Innenminister Baum (FDP) massiv an und gibt seiner liberalen Innenpolitik die Schuld. Bereits weniger als eine Woche später wird Gundolf Köhler als Attentäter benannt, ein verwirrter „Einzeltäter“. Als solcher gilt er bis heute. Später stellte dann ein Journalist fest, dass Köhler Mitglied der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ war, die sich an Wochenenden zu militärischen Wehrübungen im Wald traf. Gegen den Widerstand des Ministerpräsidenten Strauß verbietet der Innenminister Baum die Wehrsportgruppe. Interessant an dem Fall ist, dass ein gewisser „Langemann“ interne Ermittlungsdaten an ausgesuchte Journalisten durchsticht, die alle die Behauptung eines Einzeltäters belegen sollen, der aus persönlichen Motiven handelte. Im Widerspruch dazu wird der Zeuge Terjung von einem Journalisten ausfindig gemacht, der drei Personen am Tatort sah. Der Zeuge verstirbt 32-jährig plötzlich. Ein anderer Zeuge, der seine neue Kamera ausprobieren wollte und viele Fotos vom Tatort machte, wird von der Polizei abgewiesen. Zeitungen der Wehrsportgruppe mit dem Titel „Kommando“ tauchen auf und Gundolf Köhler ist dort mit anderen „Kameraden“ auf dem Titelbild mit Stahlhelm zu sehen. Neben ihm steht ein „Kamerad“, der später in SS-Uniform Amok laufen wird. Er wird Passanten zurufen, dass er bei dem Attentat dabei gewesen war, bevor er sich selbst tötet.
Im Zuge der Ermittlungen wird das größte Sprengstofflager seit dem II. Weltkrieg gefunden. Der verhaftete Postbeamte Lembke gesteht, dass er 33 solcher Waffenverstecke angelegt habe. Er verlangt nach einem Gespräch mit einem ihm persönlich bekannten Bundesrichter und will danach ein umfassendes Geständnis ablegen. Am Tage darauf wird er tot in seiner Zelle aufgefunden.
Im Unterschied zu den vorhergehenden Naziwellen wurden in den 1980/90 er Jahren neue kulturelle Milieus erschlossen, die das Rekrutierungsfeld und die Resonanzbasis bilden: rechte Musikszene, Hooliganszene, Modeszene. Die Beteiligung an Wahlen tritt damit gegenüber der Medienpräsenz in den Hintergrund. Neu sind auch das offene Bekenntnis zur faschistischen Tradition und die Befürwortung des Terrors.
Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) galt als neonazistische terroristische Vereinigung. Die Mitglieder Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe stammten aus Jena und lebten ab 1998 untergetaucht in Chemnitz und Zwickau. Sie ermordeten zwischen 2000 und 2007 neun Migranten und eine Polizistin, verübten 43 Mordversuche, drei Sprengstoffanschläge (Nürnberg 1999, Köln 2001 und 2004) und 15 Raubüberfälle. Die Zahl der an den Taten Beteiligten und ihrer lokalen, überregional vernetzten Unterstützer*innen ist umstritten. Ihr Umfeld wird auf 100 bis 200 Personen geschätzt, darunter V-Leute sowie Funktionäre rechtsextremer Parteien. Die Polizei ermittelte nicht in Richtung Rechtsterrorismus, sondern gegen die Angehörigen. Die Medien berichteten auf gleiche Weise. Der NSU wurde daher erst im November 2011 nach einem missglückten Banküberfall und der Selbsttötung der beiden Haupttäter bekannt. Zschäpe brannte gleichzeitig ihre Zwickauer Wohnung ab und verschickte Bekennervideos.
V-Leute, die auf die rechtsextreme Szene im NSU-Umfeld angesetzt waren, waren jahrelang mit teils sechsstelligen Beträgen bedacht worden, die in rechten Gruppenkassen landeten. Das „Versagen der Behörden“ führte zu einer Krise der deutschen Sicherheitspolitik. Beamte des Verfassungsschutzes vernichteten nach Bekanntwerden des NSU relevante Akten, weshalb 2012 die Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und der Landesbehörden Thüringens, Sachsens und Berlins zurücktraten. NSU-Untersuchungsausschüsse im Bundestag und in acht Landesparlamenten untersuchten den Einsatz von V-Leuten, Ermittlungspannen, organisatorische Defizite und mögliche lokale Unterstützer*innen.
Die NSU-Untersuchungsausschüsse und die Nebenklage haben das systematische Versagen der Sicherheitsbehörden im Umgang mit Rechtsextremismus offenbart. Bis heute wurden diejenigen, die innerhalb des Verfassungsschutzes Beweise vernichtet und Spuren vertuscht haben, nicht belangt. Das Ermittlungschaos in Fällen wie dem rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. oder dem Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag zeigen, dass die Sicherheitsbehörden ein intransparentes Eigenleben führen.
Seit August 2018 wurden Drohschreiben unter dem Absender „NSU 2.0“ versandt. Mehr als 115 dieser Schreiben mit Morddrohungen und Beleidigungen waren seither an Personen des öffentlichen Lebens, etwa an die heutige Ko-Vorsitzende der Partei Die Linke Janine Wissler, die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız und die Kabarettistin İdil Baydar, gegangen. Als Täter präsentierten die Ermittler einen 53-jährigen Berliner. Die Ermittler betonten, der Festgenommene erwerbslose Deutsche sei „zu keinem Zeitpunkt Bediensteter einer hessischen oder sonstigen Polizeibehörde“ gewesen. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) nutzte diesen Umstand prompt, um der ihm unterstellten Behörde einen Persilschein auszustellen. Die Festnahme ist der erste vermeldete Erfolg nach zweieinhalb Jahren Ermittlungsarbeit. Sie wurde nur wenige Stunden vor der diesjährigen Pressekonferenz des Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU) zur „politisch motivierten Kriminalität“ vollzogen. Wieder wird ein verwirrter „Einzeltäter“ präsentiert. Wie dieser es vermochte, Mehrfachabfragen von internen Polizeidaten in Berlin und in Wiesbaden durchzuführen, sowie die Frage, wie der einzelne Täter aus Berlin an die neue amtlich gesperrte Adresse der Anwältin Seda Başay-Yıldız kam, bleiben bislang offen.
Rechter Terror wendet sich mittlerweile auch gegen Repräsentanten des Staates, wie der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) am 2. Juni 2019 belegt.
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Die verwendeten Symbole, die Bekennertexte und die antifaschistischen Recherchen legen den Schluss nahe, dass eine Terrorinternationale in Europa agiert, die teilweise von staatlichen Behörden gefördert und gedeckt wird. Wer dabei wen benutzt, bleibt unklar. Es hat den Anschein, als ob rekrutierte Nato-Kommandos „aus dem Ruder“ laufen und auch Nachahmergruppen eine Rolle spielen.
Das vorerst letzte Kapitel erlebten wir Anfang Mai 2021 mit dem Prozess gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A, dem „syrischen Flüchtling“ der einen Anschlag plante und nur entdeckt wurde, weil eine Putzfrau auf der Bahnhofstoilette eine Pistole fand.
Ein großes DANKE gebührt der nun schon Jahre andauernden Fleißarbeit von Luise Strothmann, Daniel Schulz und Sebastian Erb, die auch im Falle von Franco A. die Verbindungen dieses Nazis recherchierten. [4] In den Prozessen gegen Rechte werden diese Verbindungen regelmäßig übergangen, da sie strafgesetzlich nicht relevant seien. Auch der Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler hat bereits vielfach auf diese Aufklärungslücke bei deutschen Gerichtsverfahren aufmerksam gemacht und zu den haarsträubenden Ungereimtheiten im NSU-Prozess ein Buch veröffentlicht, das man nur empfehlen kann. [5] Durch die Justizpraxis mutieren dann „Hasskrieger“ zu lauter „verwirrten Einzeltätern“.
Dieser Artikel erschien in die internationale Nr. 4/2021 (Juli/August 2021). | Startseite | Impressum | Datenschutz