Russland im Krieg

Wir lassen uns nicht unterkriegen!

In ihrem Interview für die Website der russischen Antikriegsbewegung Posle beschreibt die russische Anwältin und Menschenrechtlerin Warja Michailowa, wie sich die Proteste seit Kriegsbeginn entwickelt haben und unter welch schwierigen Bedingungen sie stattfinden.

Interview mit Warja Michailowa

 Sie haben kürzlich darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, über die Risiken und Kosten der Proteste gegen den Krieg in Russland zu sprechen. Wie hoch sind diese Kosten?

Anlass für diese Bemerkung war die breit geführte Diskussion nach dem 24. Februar über die Verantwortung der russischen Bevölkerung und die Gründe, warum sie Putin nicht stürzen wird. Ich habe aufgrund einiger Äußerungen im Ausland und Auszügen aus der westlichen Presse den Eindruck, dass Menschen in demokratischeren Ländern nicht verstehen, wie die Proteste in Russland aussehen. Es herrscht eine weit verbreitete Vorstellung, dass die Russ*innen unpolitisch sind und sich für nichts interessieren, und dass die derzeitige Situation in Russland für sie recht komfortabel ist, weil sie sich an das Regime und an Putin selbst gewöhnt haben. Ebenso dass es klare Spielregeln gibt, die sich seit Jahrzehnten nicht geändert haben, genauso wenig wie die Regierung selbst. Diese Wahrnehmung lässt sie glauben, dass sie die Russen bloß wachrütteln, Netflix abschalten und Ikea schließen müssen, damit die Russ*innen anfangen, zu denken, und schließlich ihre Regierung stürzen.

Es stimmt, dass das politische Engagement der Menschen in Russland nicht hoch ist: Es gibt nur wenig Bürgerinitiativen, die Menschen interessieren sich nicht besonders für die Regierung und haben nicht viel Vertrauen in sie. Dies ist zwar eine Verallgemeinerung, aber man kann ihr nur schwerlich nicht zuzustimmen, und ich selbst ärgere mich sehr darüber, dass relativ wenige Menschen an den Protesten zwischen 2011 und 2021 teilgenommen haben. Denn immerhin war es damals noch möglich, zu protestieren! Dennoch sind derartige Verallgemeinerungen inakzeptabel, da sie wesentliche Teile der Geschichte des Landes ausblenden und andere Aspekte zu Unrecht überbewerten. Die Menschen haben sehr wohl protestiert, Kundgebungen organisiert und mit Interesse an den Wahlen teilgenommen. Zu der Zeit war es noch möglich und auch notwendig, über die unzureichende Beteiligung der Bevölkerung an den Protesten zu sprechen. Heute aber hat sich die Lage geändert. Heute bedeutet die Teilnahme an den Protesten nicht mehr bloß, ob man „sich bei einer Versammlung einen Schnupfen holen oder lieber vor dem Fernseher sitzen“ will. Inzwischen geht es nicht mehr nur darum, zu einer Kundgebung zu gehen und vielleicht eine kleine Geldstrafe zu zahlen, sondern jede Protestaktion kann zu einer empfindlichen Gefängnisstrafe führen.

 

Grafik: Posle

Als Anfang März das Gesetzespaket über die Verbreitung von Falschinformationen über die russischen Streitkräfte und deren Diskreditierung verabschiedet wurde, war noch nicht ganz klar, wie diese Gesetze angewendet werden würden und was als falsch und diskreditierend gelten würde. Meine Kolleg*innen in der Menschenrechtsbewegung hatten jedoch schon damals eine ziemlich genaue Vorstellung, wie diese Gesetze funktionieren würden: Jede Äußerung, die nicht mit der Position des Verteidigungsministeriums übereinstimmt, wäre ein „Fake“ und jede Position, die Worte wie „Nein zum Krieg“ oder „Nein zum Faschismus“ oder Erklärungen zur Unterstützung der Ukraine enthielt, würde als Diskreditierung der russischen Armee angesehen werden. Wenn man sich die Fälle der „Fakes“ ansieht, für die Sascha Skotchilenko, Alexei Gorinow, Ilja Jaschin und andere verhaftet wurden, wird klar, dass praktisch jede wahrheitsgemäße Veröffentlichung über Butscha oder auch nur eine Erwähnung der getöteten Kinder in der Ukraine dazu führen kann, dass Sie in einer Haftanstalt landen und sieben Jahre Gefängnis bekommen.

Ich halte es für wichtig, diese einfache Information an die Menschen im Westen weiterzugeben. Wenn man meint, man müsse die Russen erziehen, weil sie angeblich die demokratischen Werte noch nicht ausreichend verinnerlicht haben, sollte man auch berücksichtigen, welchen Preis sie für ihre politischen Positionen zahlen müssen. Sonst erhält man den Eindruck, dass man mit dem Respekt der internationalen Gemeinschaft rechnen kann, wenn man bereit ist, für seine Äußerungen sieben Jahre ins Gefängnis zu gehen, dass man aber keinen Respekt verdient, wenn man nicht bereit ist, sich selbst und seine Freiheit zu opfern.

 Wie wird das Gesetz über die Diskreditierung der Armee konkret angewandt?

Nach dem Gesetz kann jede öffentliche Äußerung, die die „Spezialoperation“ verurteilt, unter den Begriff „Diskreditierung der russischen Armee“ fallen. Gleichzeitig kostet Sie der erste Auftritt mit einem Schild „Nein zum Krieg!“ zwar 30 000 bis 50 000 Rubel (492 bis 821 Euro) an Ordnungsstrafen, doch bereits die zweite Mahnung dieser Art kann als Straftat gewertet und mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.

Unter diesen Umständen sehnen wir uns sogar nach der „Meinungsfreiheit“, die wir vor der Invasion der gesamten Ukraine hatten. Natürlich mussten wir schon vor dem 24. Februar vorsichtig mit unseren Äußerungen sein: Die Anmeldung einer Versammlung konnte zu einer Verhaftung und strafrechtlichen Verfolgung wegen illegaler Organisationsbildung, der versuchten Gewalt gegen Regierungsvertreter oder des Aufrufs zum „Separatismus“ führen (was schon eintrat, sobald man die Frage nach der künftigen Selbstverwaltung irgendeines zu Russland gehörenden Gebiets stellte). Hauptsächlich wegen solcher Dinge konnte man Probleme bekommen, wenn man etwas in den sozialen Medien veröffentlichte. Die Lage hat sich nun geändert. Wenn Sie sich in Russland befinden, reicht es nicht aus, Anrufe zu vermeiden oder nur verklausuliert über die Ereignisse zu sprechen, sondern Sie sollten grundsätzlich bestimmte Themen nicht ansprechen, um auf der sicheren Seite zu sein. Kürzlich erging ein Urteil gegen eine Person aufgrund eines Gesetzesartikels über die Diskreditierung der Armee, bloß weil sie das Thema Krieg traurig fand.

Jede Äußerung über Frieden, Krieg oder die Ukraine kann strafrechtlich verfolgt werden, insbesondere wenn sie in den sozialen Medien gemacht wird. In der Vergangenheit bestand der Gipfel der Absurdität in Verhaftungen wegen Verwendung von Nawalny-Symbolen – z. B. wegen Texten, die jemand gespeichert und mit einem kleinen Ausrufezeichen [Nawalny-Symbol] versehen hat. Heute gibt es Hunderte solcher absurder Beispiele: Der Slogan „*** *****“ [Нет войне, Nein zum Krieg auf Russisch, ohne es zu sagen], eine Predigt gegen den Krieg und sogar ein Zitat von Putin gelten als Diskreditierung der Armee. Zur Erinnerung: „Wiederholungstäter“ riskieren eine strafrechtliche Verurteilung.

Die hohe Zahl an Strafverfolgungen wegen Beiträgen in den sozialen Medien hängt zunächst einmal mit einer gewissen Faulheit der Strafverfolgungsbehörden zusammen: Es ist für sie einfacher, Beiträge auf Kontakte (russisches Pendant zu facebook) auszuwerten, als sich auf den Weg zu machen. Dort haben sie alles online parat und können Verstöße strafrechtlich oder administrativ nach Belieben ahnden. Zweitens sind Schikanen wegen Beiträgen in den sozialen Medien eine billige und effektive Einschüchterungsmethode. Nicht jeder kann offline eine Antikriegsrede halten, aber jeder kann sie liken oder weiterverbreiten. Das schafft ein Gefühl der Verunsicherung, denn jeder, der liket oder repostet, ist somit bedroht und kann mit jeder Person in Verbindung gebracht werden, die ebenfalls soziale Medien nutzt.

 Wir haben kürzlich einen Artikel veröffentlicht, in dem der Autor meint, dass es unmöglich sei, im Voraus zu bestimmen, welcher Logik die Unterdrückung in Russland folgen wird, weil sie eher „willkürlich“ erfolgt. Denn obwohl viele Menschen in den sozialen Medien über die von russischen Streitkräften in der Ukraine begangenen Verbrechen schreiben, werden nur einige von ihnen strafrechtlich belangt. Wie lässt sich das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden begründen?

Der Staat handelt sehr klug, um seine Ziele zu erreichen. Wenn die politischen Rechtsverordnungen nur auf die Oppositionsführer angewendet werden, wird das den „Normalbürger“ nicht abschrecken. Wenn Alexej Nawalny, Ilja Jaschin und Wladimir Kara-Mursa inhaftiert werden, geschieht dies praktisch infolge der „autoritären Übereinkunft“, die in Russland seit Mitte der 2010er Jahre bestand, nämlich, dass sich die Bevölkerung nicht in die Politik einmischt und der Staat sich nicht in unser Leben einmischt. Die Bürger durften schreiben und fast alles sagen, was sie wollten, aber im Gegenzug wurde von ihnen erwartet, dass sie sich aus der Politik fernhielten und keine Machtansprüche stellten. Dass die Nichteinhaltung dieses stillschweigenden „autoritären Pakts“ mit Repressionen geahndet wurde, galt als selbstverständlich in unserer bisherigen Geschichte. Inzwischen steht der Staat vor ganz neuen Herausforderungen. Es geht nicht mehr darum, die Menschen von den Wahlen fernzuhalten.

Die politische Unterdrückung seitens des Staates findet derzeit auf drei Ebenen statt. Zuvörderst geht es um Oppositionsführer, die entweder inhaftiert oder gezwungen werden, Russland zu verlassen. Zweitens geht es um Prominente aus dem Kulturleben, die nichts mit Politik zu tun haben. Sie werden verfolgt, damit politische Belange keinen Einzug in Kultur und Alltag halten (ein Beispiel ist Nika Belozerkowskaja, die Herausgeberin des Magazins Sobaka [dt. „Hund“], die eine der ersten war, die nach Paragraph 207.3 des Strafgesetzbuchs verfolgt wurde). Drittens handelt es sich um anscheinend völlig zufällig betroffene Personen, damit sich auch wirklich jeder Bürger gefährdet fühlt.

Durch diese Taktik muss der Staat nicht zu einer massenhaften Repression greifen wie in Zeiten des Großen Terrors. Es genügt, Einzelne durch absurde Anschuldigungen zu kriminalisieren, um die Allgemeinheit komplett zu verunsichern. Die Regierung versucht nicht (wie sie es früher manchmal tat), jemanden zu belangen, der in irgendeiner Weise ausgefallene, störende oder gar sozial verwerfliche Handlungen begeht. Sondern sie wählt jemanden aus, dem allgemeine Sympathie und Mitgefühl gelten, oder sogar jemanden, der völlig abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit steht, um zu demonstrieren, dass sich niemand verstecken kann. Jüngste Beispiele sind die Personen, die wegen „Fake News“ in St. Petersburg belangt werden: Sascha Skotschilenko, Boris Romanow, Victoria Petrowa. Es ist kein Zufall, dass der Staat in diesen Fällen besonders rigoros vorgeht, indem er die härteste Zwangsmaßnahme (Straflager) verhängt, weil ihre Taten „durch politischen Hass motiviert“ seien.

 War das nicht schon vor Ausbruch des Krieges so gewesen? Denn schon früher wurden einzelne Menschen willkürlich verfolgt.

Mir scheint, dass der Hauptunterschied darin besteht, dass die Regierenden über Jahrzehnte hinweg hartnäckig behauptet haben, dass politische Angelegenheiten unpolitisch seien. So gingen sie beispielsweise gegen die Menschen nicht wegen der Teilnahme an Versammlungen, sondern wegen „Gewalt“ gegen Polizisten vor. Natürlich ging es dabei nicht wirklich darum, die Polizisten vor den ach so gewalttätigen Demonstrant*innen zu schützen, da Demonstrationen in Russland traditionell friedlich sind. Vielmehr sollte der Bevölkerung verdeutlicht werden, dass jede Demonstration ein potentielles Delikt ist, selbst wenn Sie versehentlich einen Polizisten berühren. Dabei versuchten die Behörden jedoch, diese Fälle zu „entpolitisieren“, und behaupteten, sie würden nicht wegen des Demonstrierens verhaftet. Dies war auch in den ersten Prozessen gegen Alexej Nawalny unübersehbar: Angeblich käme er nicht ins Gefängnis, weil er ein Oppositionspolitiker sei, sondern weil er Holz aus dem Staatswald bei Kirow gestohlen hätte.

Offen politisch wurde in meinen Augen die Repression erst mit dem Fall Andrej Piwowarow. Er wurde beschuldigt, Führer einer missliebigen Organisation (Offenes Russland) zu sein.

Inzwischen bestreitet niemand mehr, dass es politische Gefangene gibt, und der Staat demonstriert ungeniert, dass jeder zum politischen Gefangenen werden kann.

 Womit müssen Sie sich als Anwältin unter diesen neuen Umständen seit dem 24. Februar 2022 auseinandersetzen? Was bedeuten diese außerordentlichen rechtlichen Vollzugsmaßnahmen für die Verteidigung der Menschenrechte?

An meiner Prozessstrategie selbst hat sich nicht viel geändert. Letztlich konnte der Staat behaupten, dass es keine politischen Paragraphen gäbe, so viel er wollte. Meine Anwaltskolleg*innen und ich waren immer der Ansicht, dass unsere Menschenrechtspraxis darin bestand, politische Fälle zu bearbeiten, und gewonnene Verfahren waren immer eher die Ausnahme. Die Fälle von Ordnungswidrigkeiten, an denen ich arbeite, werden in der Regel „wegen Verfahrensfehlern“ gewonnen: z. B., wenn ein fehlerhafter Bericht verfasst wurde, eine Videodiskette durch einen Tacker beschädigt wurde oder ein und derselbe Polizeibeamte auf einer Seite der Akte als Golowotjapow und auf einer anderen Seite als Goloworesow aufgeführt wird. Wenn die Medien berichten, dass „der Fall mangels Beweisen für eine Straftat eingestellt wurde“, ist das zwar eine völlig korrekte Formulierung, aber dem Leser wird oft suggeriert, dass das Gericht unsere schönen Worte über den Vorrang eines Grundrechts – z. B. des Demonstrationsrechts – akzeptiert hat. Wenn man jedoch an einem solchen Prozess direkt beteiligt ist, weiß man, dass der Fall einfach deshalb fallengelassen wurde, weil der Polizeibeamte beim Verfassen des Berichts einen Fehler gemacht hat.

Allerdings werden solche Prozesse jetzt auch seltener gewonnen, da der Verweis auf Verfahrensfehler nicht mehr die gleiche Wirkung hat.

Die Menschenrechtspraxis hat sich aufgrund der neuen Paragraphen, die im Frühjahr 2022 verabschiedet wurden, ebenfalls verändert. Das sieht man daran, mit welcher Arbeit die Organisationen, mit denen ich zusammenarbeite, befasst sind und wie stark die Zahl der Strafverfahren gestiegen ist. Noch im Frühjahr wurden wir mit Fällen von Ordnungswidrigkeiten überschwemmt: Allein im März hatte ich zum Beispiel 70 neue solcher Fälle. Aber seit Mitte des Frühjahrs müssen viele meiner Kolleg*innen zwangsläufig vorrangig politische Strafsachen übernehmen.

Ein weiterer Punkt ist der zunehmende Druck auf Menschenrechtsverteidiger*innen und die Anwaltschaft. Bezeichnend hierfür ist, wie das Gesetz über Auslandsspionage gehandhabt wird, oder aber der Fall des Rechtsanwalts Dmitri Talantow, der wegen der „Verbreitung von Fake News“ über Charkiw, Mariupol, Irpin und Butscha in Untersuchungshaft gesteckt wurde. Dieser Fall wird in der Anwaltschaft als ernste Warnung an alle Anwälte verstanden. Talantow wurde unter unwürdigen Bedingungen in der U-Haft gehalten: Die Anwält*innen kämpften buchstäblich darum, dass er wenigstens ein Bett bekam. Damit wird uns bedeutet, dass Anwält*innen, die in politische Fälle verwickelt sind und sich zu politischen Themen äußern, nicht mehr unantastbar sind.

Als Anwalt genießt man eine Sonderstellung in unserem Rechtssystem, und in der Vergangenheit waren sie, von Einzelfällen abgesehen, bemüht, Angriffe auf Anwälte zu vermeiden. Meiner Meinung nach war das erste Anzeichen der aufkommenden Repression die Geschichte um Iwan Pawlow und das „Team 29“. Dass die Organisation zerschlagen wurde inmitten ständiger Auseinandersetzungen zwischen dem Staat und den Menschenrechts-NGOs, kam nicht unerwartet, aber bezeichnenderweise griffen sie den Anwalt Pawlow persönlich an. Die Anwältin Waleria Wetoschkina wurde ebenfalls involviert und zu einer ausländischen Agentin erklärt.

 Sind Männer und Frauen in den Fällen, mit denen Sie sich befassen, gleichermaßen vertreten? Können Sie sagen, dass Frauen bei den Protesten gegen den Krieg stärker vertreten oder von Unterdrückungsmaßnahmen betroffen sind?

Diese Frage ist kompliziert. Anfang Mai veröffentlichte das Studentenmagazin Doxa eine Statistik, aus der hervorging, dass Frauen 2,2-mal häufiger wegen Protesten gegen den Krieg als wegen anderer politischer Strafsachen verfolgt werden. Tatsächlich gab es vor dem Krieg ein deutliches Übergewicht an Männern unter den politischen Häftlingen. Nach Kriegsbeginn wurden zwar nicht mehr Frauen als Männer inhaftiert, aber es wurden deutlich mehr. Die von mir behandelten Fälle zeigen, dass Männer eher an den Pro-Nawalny-Demonstrationen teilgenommen haben als an den Anti-Kriegs-Demonstrationen.

Unter den verfolgten Anti-Kriegs-Aktivist*innen sind meiner Erfahrung nach fast gleich viele Männer und Frauen in Haft. Aber meine Daten sind hierfür natürlich nicht repräsentativ. Es wäre sinnvoller, die Beteiligung von Frauen an den Antikriegsprotesten nicht in festen Zahlen zu betrachten (z. B. 40 % Frauen und 60 % Männer), sondern dynamisch zu bewerten, nämlich wie und zu welchen Themen das politische Interesse unter Frauen zunimmt.

Der Krieg macht auch viele Errungenschaften des Kampfes für die Emanzipation der Frauen zunichte, da er die Geschlechterrollen so weit wie möglich festschreibt. Für eine Frau ist es nämlich besonders schwierig, zu protestieren und ihre Freiheit zu riskieren, da es in der Regel ihr zukommt, sich um ältere Verwandte und die Kinder zu kümmern – vor allem, wenn diese älter als 14 Jahre sind (sind die Kinder jünger als 14 Jahre, kann eine Frau nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit inhaftiert werden). Wenn sie festgenommen wird, besteht die Gefahr, dass die Kinder und älteren Verwandten ohne jegliche Hilfe dastehen.

In Sankt Petersburg waren von den ersten Strafverfahren wegen „Fakes“ ausschließlich Frauen betroffen: Sascha Skotschilenko, Wiktoria Petrowa, Olga Smirnowa, Maria Ponomarenko. Erst später wurden auch Männer angeklagt.

Bemerkenswert sind auch die militanten Anti-Kriegs-Initiativen, an denen Frauen beteiligt sind. Der feministische Widerstand gegen den Krieg ist zu einem der Hauptakteure der Antikriegsbewegung in Russland und darüber hinaus geworden. Er steht damit sicherlich nicht allein, ist aber dennoch von großer Bedeutung.

Da es nicht möglich ist, auf der Straße zu demonstrieren, suchen die Menschen nach anderen Möglichkeiten, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen, z. B. indem sie Ukrainer*innen, die nach Russland zwangsumgesiedelt wurden, helfen, ihr Eigentum wiederzuerlangen oder nach Europa zu gelangen. Und diese Hilfe wird hauptsächlich von Frauen geleistet. Gleichzeitig ist diese Art von Aktivismus oft anonym: Die Menschen haben Angst, öffentlich darüber zu sprechen, denn mittlerweile birgt selbst eine rein humanitäre Betätigung das Risiko einer Strafverfolgung.

 Wie reagieren die Menschen auf ihre Inhaftierung und womit müssen sie rechnen?

Das ist unterschiedlich und hängt von den jeweiligen Konsequenzen ab. Man muss auf jeden Fall bedenken, dass schon wenige Tage Haft z. B. den Verlust des Arbeitsplatzes und jeglichen Einkommens bedeuten können. Die psychischen und gesundheitlichen Probleme der Inhaftierten werden dadurch oft noch verschärft. Es kommt vor, dass ein ausländischer Staatsangehöriger inhaftiert wird und niemand ihm die notwendigen Hygieneartikel oder Nahrungsmittel besorgen kann. Daneben gibt es noch weitere Probleme.

      
Mehr dazu
Russländische Sozialistische Bewegung (RSD), Auslandsabteilung: Unser Slogan ist „Krieg dem Krieg!“, die internationale Nr. 2/2023 (März/April 2023) (nur online)
Interview mit Alexandra Sapolskaja und Michail Lobanow: Widerstand gegen den „Nicht-Krieg“, die internationale Nr. 6/2022 (November/Dezember 2022)
Stimmen aus der russischen Antikriegsbewegung, Sozialistische Zeitung (11.2022)
Posle: Kein einziger Soldat für den verbrecherischen Krieg!, intersoz.org (22.9.2022)
Ein Gespräch mit Aktivist*innen von „Antijob“ und „Antifond“: Der Arbeiter ist immer in einer schwachen Position, die internationale Nr. 6/2022 (November/Dezember 2022)
Interview mit Ilja Budraitskis: Zynismus als Ideologie, die internationale Nr. 4/2022 (Juli/August 2022)
Ilja Matwejew: Welche Folgen hat der Überfall auf die Ukraine für Putins Herrschaft?, intersoz.org (17.4.2022)
Christoph Wälz: Die Antikriegsbewegung in Russland, Sozialistische Zeitung (4.2022)
Karine Clément: Putin zerstört die Ukraine und die russische Gesellschaft, intersoz.org (30.3.2022)
Interview mit Michail Lobanow: Eine neue sozialistische Bewegung in Russland, die internationale Nr. 1/2022 (Januar/Februar 2022). Auch bei intersoz.org
ПОСЛЕ/Posle – neue Website auf Russisch und Englisch, die internationale Nr. 5/2022 (September/Oktober 2022). Auch bei intersoz.org
 

Ich kann mich zum Beispiel noch an Sascha Skotschilenko erinnern, die nicht nur die vorsätzliche Absurdität, sondern viele weitere Probleme unseres Gefängnissystems aufzeigt. Sascha ist eine bekennende Lesbe, aber für den Staat ist ihre feste Partnerin keine „nahe Verwandte“ und sie muss ständig um das Recht kämpfen, mit Sascha zu kommunizieren. Aufgrund ihrer angeborenen Glutenunverträglichkeit stellt die Untersuchungshaft außerdem eine direkte Bedrohung für ihr Leben dar und sie muss ständig hungern. Das System weiß nicht, wie es mit solchen Krankheiten umgehen soll, aber es weigert sich auch, Sascha gehen zu lassen. Diese Geschichte hilft uns zu verstehen, dass eine Opposition gegen den Krieg in Russland nicht nur zur Inhaftierung führen kann, sondern auch zum Verlust des Kontakts mit der Person, die einem am nächsten steht, und zu einer direkten Gefahr für das eigene Leben.

 Worin besteht Ihres Erachtens unter den jetzigen Umständen die Aufgabe der Menschenrechts­ver­teidiger*innen?

Für eine Anwältin oder einen Anwalt besteht bürgerrechtliches Engagement vor allem in der beruflichen Tätigkeit. Heute ist es mehr denn je wichtig, dass Anwälte sicher sind und in Ruhe arbeiten können – soweit dies möglich ist. Wir verstehen, dass die meisten Prozesse nicht gewonnen werden können, aber es ist wichtig, an der Seite des oder der Angeklagten zu stehen und bis zum Ende zu kämpfen, egal was passiert. Außerdem ist der Anwalt das einzige Bindeglied zwischen dem Gefangenen und der Außenwelt, einschließlich seiner Familie, sowie zwischen dem Gerichtssaal und der Öffentlichkeit, da Letzterer der Zutritt verwehrt ist. Diese Rolle ist heute von enormer Bedeutung. Ein weiterer Grund zur Sorge für russische Menschenrechtsverteidiger*innen in diesem Jahr ist der bevorstehende Austritt Russlands aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der viele Jahre lang die letzte Hoffnung für alle zu Unrecht verurteilten Russ*innen war [Anm. d. Red.: Russland wurde am 16. März 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen und ist seit dem 16. September keine Hohe Vertragspartei der EMRK mehr sein].

Im Moment [Anfang August 2022] haben wir noch die Möglichkeit, den EGMR anzurufen, und wir hoffen, dass sich die Dinge in Russland eines Tages ändern werden, dass wir dem Europarat wieder beitreten und dass die Urteile des EGMR hier durchgesetzt werden. Aber es gibt keine Garantien, denn vielleicht stehen uns Jahrzehnte der Isolation und Unterdrückung bevor. Es ist nicht undenkbar, dass sich die russischen Behörden bis ins zweiundzwanzigste Jahrhundert nicht mit den Urteilen der EMRK befassen werden.

Ein Korpus von Antikriegsprozessen bedeutet, dass wir der Welt zumindest einen teilweisen Eindruck von der russischen Opposition gegen den Krieg vermitteln können, da wir dokumentierte Beweise dafür haben, dass sich die Menschen in Russland trotz aller Widrigkeiten dem Krieg widersetzen. Natürlich unterstützen viele Russ*innen den Krieg: Da mache ich mir keine Illusionen. Dennoch sollten wir die Tausenden von „Kriegsgegner*innen“ nicht als einen Tropfen auf den heißen Stein betrachten, wenn man sie mit der Gesamtbevölkerung des Landes vergleicht, sondern vielmehr als Tausende von real existierenden Einzelpersonen, die wussten, dass sie eine Gefängnisstrafe riskieren, aber trotzdem protestierten. Diesen Menschen zu helfen und Informationen über sie zu verbreiten, halte ich für das wichtigste Ziel unserer heutigen Arbeit.

Aus inprecor 699/700
Übersetzung: MiWe



Dieser Artikel erschien in die internationale Nr. 6/2022 (November/Dezember 2022). | Startseite | Impressum | Datenschutz